Mit dem finanziellen Leid von Menschen lässt sich Geld verdienen. Was in der Branche der Kreditvermittler schon seit Jahrzehnten funktioniert, haben in den letzten Jahren auch andere Geschäftemacher für sich erkannt. Gemeint sind hier diverse Interessen-, Schutz- und Arbeitsgemeinschaften, die sich auf die „Nachsorge“ geschädigter Anleger spezialisiert haben. Häufig arbeiten in diesen Organisationen auch Rechtsanwälte mit. Um ihrem Geschäft einen vertrauenswürdigen Anstrich zu verleihen, geben sich diese Gruppierungen gern Namen, die mit dem Verbraucherschutz in Verbindung gebracht werden. „Doch nicht immer steckt tatsächlich Verbraucherschutz drin, wo Verbraucherschutz drauf steht“, warnt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Misstrauen ist angebracht, wenn der Verbraucher - bevor er Rat und Hilfe bekommt - zunächst kostenpflichtig Mitglied in der Vereinigung werden soll. Die Mitgliedsgebühr ist in vielen Fällen zwar niedrig bemessen, doch dafür allein gibt es eben auch noch keine wirklich nützlichen Informationen. „Allgemein gehaltene, mehrfach versandte Formschreiben, die nicht auf die individuelle Rechtslage des Einzelnen eingehen, bringen den Geschädigten nicht weiter“, weiß Hoffmann. Geht es schließlich um konkrete Hilfe, wird diese nur gegen weiteres Entgelt angeboten. Dabei kann man sich aber nicht darauf verlassen, von seinem, auf dem Grauen Kapitalmarkt verlorenen Geld tatsächlich etwas wiederzusehen. Denn es ist beispielsweise fragwürdig, wie eine Interessengemeinschaft dies erreichen will, wenn im Insolvenzverfahren über die Geldanlagefirma die Insolvenzverwalter bereits festgestellt haben, dass keine ausreichende Geldmasse mehr vorhanden ist.