Da es besonders in den neuen Bundesländern gerade bei Existenzgründern oft schwierig war, die notwendigen Kassenbeiträge regelmäßig aufzubringen, ist in der Vergangenheit mancher mehr oder weniger "freiwillig" aus dem System der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung heraus gefallen. Diese Verbraucher mussten sich seit dem 01.04.2008 wieder zwingend gesetzlich versichern, wenn sie vorher gesetzlich versichert waren. Die zuvor privat Versicherten hatten seit dem 1. Juli 2007 die Möglichkeit, in die private Versicherung zurückzukehren. Ab dem 01.01.2009 besteht für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Krankenversicherungspflicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät ehemals gesetzlich Versicherten, sich umgehend bei ihrer letzten gesetzlichen Kasse zu melden. Erfolgt die Meldung erst längere Zeit nach dem 01.04.2007, sind die seitdem entstandenen Beiträge rückwirkend nachzuzahlen. Es liegt deshalb im Interesse der Betroffenen selbst, umgehend ihrer Anzeigepflicht nachzukommen. Unkenntnis über die neuen gesetzlichen Regelungen oder eine bewusste Entscheidung gegen einen Krankenversicherungsschutz befreien nicht von der Beitragspflicht.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält eine kostenlose Verbraucherinformation zu den wichtigsten Fakten rund um den Krankenversicherungsschutz bereit. Diese wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet.
Wer Fragen zum Krankenversicherungsschutz hat, kann bei der Verbraucherzentrale Sachsen einen Beratungstermin unter der Telefonnummer 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk gegebenenfalls abweichend) vereinbaren.