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VhU zur Einigung von Landesregierung und DGB über Tariftreuegesetz

Fasbender: Es bleibt ein schwerwiegender Eingriff ins Vergaberecht, der Unternehmen unnötig gängelt und nicht zum Ziel führt

(lifePR) (Frankfurt, )
"Als Spitzenorganisation der hessischen Wirtschaft lehnen wir die Einigung der Landesregierung und des Deutschen Gewerkschaftsbunds zu einem hessischen Tariftreuegesetz ab. Diese Koppelung des Vergaberechts mit tarifpolitischen und ausbildungspolitischen Elementen stellt einen schwerwiegenden, Eingriff in das Vergaberecht dar, gängelt die Wirtschaft und nützt – wie die Studien über andere Bundesländer zeigen - nichts", sagte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Um Wachstum und Wohlstand in Hessen zu sichern, brauche Hessen eine Politik, die gezielt Investitionsanreize für Zukunftsfelder setze, den Wissenstransfer dynamisch vorantreibe und die besten Köpfe anlocke. Was die hessische Wirtschaft am allerwenigsten brauche, seien Regelungskaskaden, wie sie die Gewerkschaften gegenwärtig der Politik auf allen Feldern andiene. Dieses Gesetz verzerre den Wettbewerb und schwäche die hessische Wirtschaft insgesamt, Handwerk und Mittelstand gleichermaßen. Deshalb sei ein mehr auf Wettbewerb und Leistung setzendes wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Grundverständnis dringend erforderlich.

"Zwar können wir uns durchaus vorstellen, bei der Vergabepolitik darüber nachzudenken, ob die Kategorie ‚billig’ allein ausschlaggebend sein soll. Oder ob es nicht sinnvoller wäre, die Entscheidung auch von Qualität und Zuverlässigkeit des Anbieters abhängig zu machen. Aber das geht nur, wenn Politik und Wirtschaft hier partnerschaftlich miteinander umgehen, anstatt dass die Politik der Wirtschaft Wohlverhalten vorschreibt", so der VhU-Geschäftsführer weiter. Das habe noch nie zum Ziel geführt und werde es auch hier nicht tun. Die anderswo bestehenden länderrechtlichen Tariftreuegesetze, die sich im Wesentlichen auf das Baugewerbe beschränken, seien für eine hessische Regelung keine gute Vorlage. Denn ihre tatsächliche Wirkung zur Bekämpfung des Problems Lohndumping werde durchweg negativ bewertet, wie Studien in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern belegten. "Der versprochene Bürokratieabbau sieht für uns in der hessischen Wirtschaft anders aus", so Fasbender abschließend.
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