Der Kläger, dessen Rückflug aus den arabischen Emiraten annulliert wurde, vertrat die Ansicht, ein Hin- und Rückflug, der gleichzeitig gebucht werde, stelle einen sogenannten Rundflug dar und nicht zwei einzelne Flüge. Da er seinen Flug in der EU angetreten habe, stünde ihm deshalb auch beim Rückflug von außerhalb der EU eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro zu. In seinem Urteil hat sich der EuGH nun gegen diese Wertung ausgesprochen und einen Entschä*digungsanspruch zurückgewiesen. Der Umstand, dass Hin- und Rückflug zusammen gebucht worden seien, spiele keine Rolle. Zandke-Schaffhäuser: *Wir sehen unsere bisherige Rechtsauffassung durch das heutige Urteil bestätigt und freuen uns über eine klarere Regelung der Fluggastrechte. Die Entscheidung macht es für alle Beteiligten leichter, Entschädigungs*ansprüche im Falle von Annullierungen richtig einzuschätzen."
Die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD ist ein Pilotprojekt des Bundesverbraucherschutz-ministeriums. Sie vermittelt kostenlos in Streitfällen zwischen Unternehmen und Kunden des öffentlichen Fernverkehrs. Neben Gepäck- und Verspätungsproblemen gehen dort auch viele Beschwerden zu Flug-Annullierungen ein. Betroffene können sich telefonisch unter +49 (30) 469 970-0 oder per E-Mail unter schlichtungsstelle@vcd.org an die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD wenden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org.