- Seit Anfang November 2020 gelten erneut Kontaktbeschränkungen. Die entsprechenden Vorschriften des Bundes und der Länder dienen der Eindämmung des Coronavirus, der sich derzeit sehr stark ausbreitet.
- Auch Autofahrer müssen sich an die Corona-Regeln und insbesondere an die Kontaktbeschränkungen halten, wenn sie andere Personen im Privatfahrzeug mitnehmen wollen: In einem Wagen dürfen nur Angehörige aus zwei Haushalten mitfahren – den Fahrer mit eingeschlossen.
- Eine Maskenpflicht besteht aktuell nicht beim Autofahren mit Privatfahrzeugen. Autofahrer, die eine Maske tragen, müssen darauf achten, dass sie auch mit Mund-Nasenschutz erkennbar bleiben.
In der Öffentlichkeit dürfen sich höchstens die Angehörigen aus zwei Haushalten treffen – erlaubt sind dabei maximal zehn Personen. Seit dem 15.11.2020 appellieren Bund und Länder an die Bürger, ihre Kontakte noch stärker zu reduzieren und private Treffen auf höchstens einen anderen festen Haushalt zu beschränken. Außerdem gilt: Mindestabstand einhalten, Maske tragen, Hygiene-Regeln beachten. Das betrifft auch Autofahrer und andere Fahrzeuginsassen.
Fahrzeuginsassen aus maximal zwei Hausständen – keine Maskenpflicht in privaten Fahrzeugen
Die wichtigste Vorschrift, die auch beim Autofahren unbedingt zu beachten ist, betrifft die Beschränkung der Kontakte. Die oben beschriebene Regelung ist auch in privaten Kraftfahrzeugen einzuhalten: Im Auto dürfen nur Angehörige aus zwei Haushalten mitfahren.
Fünf Familienmitglieder, die in einer Wohnung zusammenleben, dürfen also in einem Auto mitfahren. Vier Freunde, die alle aus verschiedenen Hausständen kommen, ist das jedoch nicht erlaubt.
Die Maskenpflicht, wie sie in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, besteht bei privaten Autofahrten nicht. Dennoch ist es empfehlenswert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn Personen aus zwei Haushalten zusammen in einem Auto fahren.
Autofahrer sollte beim Tragen einer Maske Folgendes bedenken:
- Sie dürfen ihr Gesicht nicht so verdecken oder verhüllen, dass sie nicht mehr erkannt werden können.
- Brillenträger müssen darauf achten, dass ihre Sicht durch beschlagene Brillengläser nicht beeinträchtigt wird.
Weiterführende Informationen über Corona-Regeln für Autofahrer finden interessierte Leser unter: https://www.bussgeldkatalog.net/corona-regeln-autofahrer/
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