- Sprit, Heizöl und Gas werden teurer: Dafür sorgt die sogenannte CO2-Abgabe, welche Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung ist.
- Erhöhung der Pendlerpauschale: Ab dem 21 Kilometer beträgt diese nun 35 statt 30 Cent pro Kilometer.
- Mehr Kindergeld und Hartz-4-Leistungen: Das Kindergeld steigt um 15 Euro pro Kind. Der Hartz-4-Regelsatz wird für Alleinstehende auf 446 Euro angehoben.
CO2-Abgabe: Mehr Klimaschutz, höhere Preise
Deutschland hat es sich zum Ziel gesetzt, umweltschädliche CO2-Emissionen stark zu verringern. Im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 wurde deshalb zum 1. Januar 2021 die sogenannte CO2-Steuer eingeführt. Für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid, der bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas entsteht, wird eine Abgabe fällig. Diese liegt bei 25 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2. Diese Abgabe müssen die Gas- bzw. Mineralölunternehmen zahlen, welche sie jedoch an die Verbraucher weitergeben. Das führt zu höheren Preisen: Es ist damit zu rechnen, dass der Dieselpreis um etwa 8 Cent pro Liter steigt und Benzin etwa 7 Cent pro Liter teurer wird.
Kfz-Steuer: Neue Berechnung bevorteilt Pkw mit niedrigem Spritverbrauch
Für Fahrzeuge, die ab Januar 2021 zugelassen werden, gelten neue Tarife bei der Kfz-Steuer. Autos, die viel Sprit verbrauchen und damit auch mehr Kohlenstoffdioxid ausstoßen, werden nun höher besteuert. Das soll dafür sorgen, dass sich Verbraucher eher für spritsparsame Neufahrzeuge entscheiden. Gut zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich allerdings nichts.
Höhere Pendlerpauschale ist vor allem für Fernpendler von Vorteil
Die Pendlerpauschale wird ab dem 21. Kilometer von bisher 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer angehoben. Davon profitieren vor allem die Pendler, die lange Strecken zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen. Für diese stellt die höhere Pendlerpauschale nämlich einen Ausgleich zu den gestiegenen Spritpreisen dar.
Plus für Eltern: Mehr Kindergeld
Das Kindergeld steigt im Jahr 2021 um 15 Euro pro Kind. Damit ergeben sich die folgenden Beträge:
- Für das erste und zweite Kind: 219 Euro.
- Smartphone Für das dritte Kind: 225 Euro.
- Ab dem vierten Kind: 250 Euro.
Hartz-4-Empfänger erhalten ab Januar 2021 monatlich mehr Geld. Die folgende Auflistung zeigt die neuen Regelsätze:
- Alleinstehende bzw. Alleinerziehende: 446 Euro
- Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft: 401 Euro
- Volljährige Personen, die in einer stationären Einrichtung leben: 357 Euro
- 18- bis 24-jährige, die bei den Eltern leben: 357 Euro
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 373 Euro
- Kinder von 6 bis 13 Jahren: 309 Euro
- Kinder von 0 bis 5 Jahren: 283 Euro
Neben den bereits genannten Änderungen gibt es noch viele Neuerungen, die ab 2021 gelten. Einige der wichtigsten haben wir im Folgenden kurz und knapp für Sie zusammengefasst:
- Der Mindestlohn steigt zunächst auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro.
- Der „gelbe Schein“ wird abgeschafft. Ärztinnen und Ärzte schicken die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von nun an digital an die Krankenkasse des Versicherten.
- Die Mehrwertsteuer steigt wieder auf 19 Prozent.
- Die Restschuldbefreiung erfolgt bei der Privatinsolvenz von nun an bereits nach drei anstatt nach sechs Jahren.
- Die Grundrente wird eingeführt. Personen, die eine geringe Rente erhalten, bekommen einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente