Der Arbeit ist zunächst ein kurzer Überblick über die Historie des Lamfalussy-Verfahrens vorangestellt, das von wesentlicher Bedeutung für die Rechtsentwicklungen im Bereich des § 64a VAG ist. Ihm folgt neben einer Darstellung des Grundsatzes der Gesamtverantwortung und einer grundsätzlichen Untersuchung der vom Gesamtvorstand zwingend wahrzunehmender Leitungsaufgaben, eine Ausarbeitung der Leitungsbestandteile des § 64a VAG, die nicht vorstandsintern delegiert werden dürfen. Dabei geht der Autor auch auf das Verhältnis der einschlägigen versicherungsaufsichts- zu den gesellschaftsrechtlichen Regelungen sowie die Rolle der Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) ein, die als branchentypischer Mindeststandard im Risikomanagement qualifiziert wird. Es wird widerlegt, dass mit der Einführung des § 64a VAG sämtliche Vorstandsmitglieder über fachliche Spezialkenntnisse im Risikomanagement verfügen müssen und im Falle einer vorstandsinternen Delegation gesteigerten Überwachungspflichten ausgesetzt sind.
Auch als E-Book erhältlich.