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Buchtipp: Patientenrechtegesetz

Kommentar zu §§ 630a bis 630h BGB

(lifePR) (Karlsruhe, )
Das am 26.2.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz regelt die vertraglichen Rechte der Patientinnen und Patienten und die Pflichten der Ärzte in acht neuen Bestimmungen zum Dienstvertragsrecht, §§ 630a bis 630h BGB.
Dieser Kommentar hilft Ärzten, Anwälten, Richtern und Verbänden, aber auch Patientinnen und Patienten, den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen zutreffend zu erfassen und die darin geregelten Rechte und Pflichten aus der Sicht des jeweils Beteiligten abzuleiten.

Patientenrechte waren bisher durch die Rechtsprechung entwickelt worden und von den Patientinnen und Patienten kaum zu überblicken. Durch das neue Gesetz soll die komplexe Materie überschaubarer werden.
Der Patient wird so manches Neue aus dem Gesetz erfahren, um seine Ansprüche auch gegenüber dem behandelnden Arzt selbst geltend machen zu können.

Der Anwalt der Patienten muss das Gesetz kennen, um bei der Beratung den sicheren Weg gehen zu können.

Die Ärzte trifft unter anderem eine erweiterte Dokumentationspflicht, die unbedingt beachtet werden muss, weil sonst Beweisnachteile drohen. Eine Verweigerungshaltung oder Schweigen auf Ansprüche des Patienten helfen den Ärzten nicht mehr weiter, sie müssen genau wissen, was der Patient verlangen kann und wie weit ihre Pflichten gehen.

Lothar Jaeger, seit 25 Jahren Mitglied der Schriftenleitung der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR), liefert mit seinem Kommentar ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Rechtsanwälte, Richter, Ärzte und deren Verbände. Aber auch mancher Patient wird darin eine Unterstützung seiner Position und auf manche Frage eine Antwort finden.

Auch als E-Book erhältlich.

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