Die Tagung wird mit dem Unfallbegriff beginnen. Aus der praktischen Sicht eines Unfall-Schaden-Leiters wird Friedhelm Mack zunächst von den einzelnen Entscheidungen berichten und hierbei auch die Handhabung der Freiwilligkeitsvermutung aufzeigen.
Im Anschluss hieran wird Michael Kneist die von der Rechtsprechung aktuell entschiedenen Fragen zu zwei Ausschlüssen vorstellen. Ein besonderes Augenmerk richtet er hierbei auf die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung zur psychischen Fehlverarbeitung.
Um den Kreis der praxisrelevanten Themen zu vervollständigen, wird sich Herr Mack - neben den Änderungen durch das neue VVG und strittigen Fragen zu den Invaliditätsfristen - der Invaliditäts-Bemessung annehmen, während Herr Kneist aus richterlicher Perspektive über die Begutachtung im Unfallversicherungsprozess, auch im selbstständigen Beweisverfahren, berichtet.
Ein weiteres Beschäftigungsfeld für die Gerichte sind bislang die Obliegenheiten, insbesondere nach dem Eintritt des Versicherungsfalls. Über aktuelle Entscheidungen zum neuen VVG berichtet Herr Kneist.