Eingangs beschäftigt sich Prof. Dr. Roland Rixecker mit den Rechtsfragen, die auf der Schnittstelle zwischen altem und neuen VVG liegen. Im Anschluss daran wird er sich dem Bereich der vorvertraglichen Anzeigepflichten zuwenden und darstellen, wie die Rechtsprechung insbesondere mit verdächtigen Antworten umgeht. Eng damit verknüpft ist die Rolle von Agenten, Makler und Gehilfen, die anhand von verschiedenen Beispielen erläutert werden. Die Tücken des Nachprüfungsverfahrens, die aus Sicht der Rechtsprechung bestehen, werden am Schluss seines Vortrags behandelt.
Aufbauend darauf werden Dr. Christian Kirsch und Dr. Joachim Grote, gemeinsam mit Prof. Dr. Roland Rixecker, im Rahmen einer Podiumsdiskussion nicht nur die bereits erörterten, sondern auch weitere Auswirkungen der VVG-Reform auf die Berufsunfähigkeitsversicherung besprechen. Dabei werden die einzelnen Themen zunächst mit kurzen Eingangsreferaten eingeleitet und sowohl auf dem Podium als auch mit den Teilnehmern diskutiert. Im Zentrum der Podiumsdiskussion stehen u. a. die Fragen, welche Anforderungen die Rechtsprechung voraussichtlich an Belehrungstexte zu § 19 Abs. 5 VVG in der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen wird und welche neuen Schwierigkeiten mit Schweigepflichtentbindungserklärungen aktueller Art verbunden sind. Die Behandlung von nicht-vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzungen und der damit verbundene höhere Verwaltungsaufwand wird anhand einer ersten Gerichtsentscheidung diskutiert. Schließlich werden Vor- und Nachteile zwischen befristetem Anerkenntnis und individueller Vereinbarung gegeneinander abgewogen.
Andres Webersinke stellt aus Sicht des Rückversicherers die aktuellen Produktfragen im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vor. Dabei erläutert er zunächst die am Markt bereits vorhandenen alternativen Produkte zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Danach wird er sich mit Blick auf die Unisex-Entscheidung des EuGH mit einer etwaig erforderlichen weitergehenden Berufsgruppendifferenzierung in der Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen. Die aktuellen Fragen, die für die Risikoprüfung aus Sicht des Rückversicherers zu beachten sind, bilden den dritten Teil des Vortrags. Hier wird er u. a. darauf eingehen, ob aus Sicht eines Rückversicherers eine feinere Differenzierung der Risiken notwendig ist und ob es eine Alternative sein kann, künftig die Vereinbarung von Ausschlüssen mit einer Beitragsreduzierung zu verknüpfen. Ob Diabetiker noch versicherbar sind und ob eine Familienanamnese heute überhaupt noch möglich ist, behandelt er im Anschluss. Anknüpfend an die im Zusammenhang mit dem Unisex-Urteil des EuGH diskutierten Produktfragen wird er schließlich mit Blick auf die Risikoprüfung noch auf Alter und Behinderung eingehen.
Im Anschluss daran wird Andres Webersinke wiederum mit Dr. Kirsch und Dr. Grote im Rahmen der zweiten Podiumsdiskussion der Veranstaltung über diese und weitere Themen diskutieren. Ob bei der Risikoprüfung ein Outsourcing sinnvoll ist und welche datenschutzrechtlichen Hürden dabei zu beachten sind, wird ein Thema der Diskussion sein. Besprochen wird auch, welche praktischen Auswirkungen mit dem Wegfall der früher in § 12 Abs. 3 VVG a.F. geregelten Ausschlussfrist und den neuen Gerichtsständen verbunden sind. Ob automatisierte Prüfungen am Point of Sale einer Expertenprüfung überlegen sind, ist schließlich ebenso Diskussionsthema wie die Frage, ob im Rahmen einer vereinfachten Risikoprüfung der Abschluss von Gruppenversicherungen ein Ausweg sein kann.