Mit der Eintragung der Kapitalerhöhung ist die finanzwirtschaftliche Restruktu-rierung von Ehlebracht abgeschlossen. Der damit verbundene Forderungsver-zicht des Bankenpools in Höhe von insgesamt 18,45 Mio. EUR (einschließlich Wegfall eines Besserungsscheins) und die vollständige Rückführung der verbliebenen Bankenpoolverbindlichkeiten durch Sicherung der Anschlussfi-nanzierung mit einem neuen Kreditgeber führen zu einer deutlich verbesserten Kapitalstruktur und räumen Ehlebracht den notwendigen Spielraum für Investi-tionen in zukünftiges Wachstum ein.
TFG beabsichtigt Rückkauf eigener Aktien
Der Vorstand der TFG Capital AG hat auf Basis der Ermächtigung der Haupt-versammlung vom 29. August 2007 beschlossen, im Zeitraum von Donnerstag, den 6. Dezember 2007 bis zum 6. Juni 2008 bis zu 594.925 eigene Aktien der Gesellschaft, das sind 5% des Grundkapitals, zu erwerben. Die Entscheidung für einen Rückkauf eigener Anteile wurde getroffen, da die derzeitige Kursentwicklung der TFG Aktie nicht mit der Werthaltigkeit des Portfolios der Gesellschaft – der Net Asset Value zum Ende des dritten Quar-tals 2007 betrug 3,13 EUR – korrespondiert. Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003. Der Rückkauf wird von HSBC Trinkaus & Burkhardt durchgeführt. Es ist vorgesehen, dass die Bank die Entscheidun-gen über den Zeitpunkt des ausschließlich über die Börse erfolgenden Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der gezahl-te Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) darf den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung im Xetra-Handel (oder einen vergleichbaren Nachfolgekurs bzw. ein vergleichbares Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Erwerb um nicht mehr als 5% über- bzw. 10% unterschreiten.
Nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2007 ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates erworbene eigene Aktien zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien über die Börse zu veräußern, an alle Aktionäre zum Bezug anzubieten, die Aktien in sonstiger Weise zu einem nicht wesentlich vom Börsenkurs abweichenden Preis zu veräußern, die Aktien gegen Sachleistungen zu veräußern, die eigenen Aktien zur Bedienung von Wandlungs- oder Bezugsrechten einzusetzen oder die eigenen Aktien einzuziehen. Derzeit ist angedacht, die erworbenen eigenen Aktien zu einem späteren Zeitpunkt einzuziehen.