Der Bundesrat darf keinen Papiertiger aus der Anreizregulierung machen! Mit der Anreiz-Verordnung sollte ursprünglich ein Quasi-Wettbewerb im Strom- und Gasnetzbereich ausgelöst werden. Ziel war die Absenkung der Netzentgelte auf ein Niveau, das sich auch bei Wettbewerb einstellen würde. Der VIK fordert die Mitglieder des Bundesrates auf, die vorliegende Fassung der Anreizregulierungsverordnung zu ertüchtigen und nicht weiter zu verwässern.
- In immer noch zu langen 8 Jahren wollte die BNetzA das Ziel angemessener Netzentgelte erreichen. Nun stehen dafür sogar 10 Jahre zur Abstimmung; also bis zu 20 Jahre nach der Energiemarktöffnung noch Schonzeit für überhöhte Netzentgelte.
- Die BNetzA wollte im simulierten Wettbewerb den Netzbetreibern mit jährlich 1,25 bis 1,5 Prozent bereits eine niedrige allgemeine Produktivitätssteigerung vorgeben. Nun stehen sogar noch niedrigere 0,5 bis 1 Prozent zur Abstimmung. Das ist deutlich unter dem inter¬nationalen Mittel von 2 Prozent und dürfte zu steigenden anstatt sinkenden Netzentgelten führen.
-Die Anreizregulierung funktioniert auf Grundlage eines Effizienzvergleichs der Netzbetreiber. Ursprünglich sollten sich die Netzbetreiber am effizientesten Unternehmen („dem Besten“) ausrichten, jetzt nur noch am Durchschnitt der Netzbetreiber, eine weitere Schonung gerade der ineffizienten Netze!
- Das bisher vorgesehene Benchmarksystem, mit dem die Effizienz der Netzbetreiber ermittelt wird, umfasste ursprünglich 2 Modelle. Das bessere Ergebnis sollte zur Regulierung der entsprechenden Netzentgelte herangezogen werden. Nun könnte bald das beste Ergebnis aus 4 verschiedenen Effizienzberechnungen gelten: Dies entwertet die Anreizregulierung und führt zur Beliebigkeit.