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Gefahrenstelle Gendiagnostik

Niedergelassene Ärzte fordern Gentest-Schutz-Gesetz

(lifePR) (Berlin, )
Mit Nachdruck fordern die niedergelassenen Ärzte den Gesetzgeber auf, den Umgang mit prädiktiven genetischen Untersuchungen endlich gesetzlich zu regeln. „Die aus solchen Untersuchungen stammenden Daten sind hochsensibel und müssen mit besonderer Sorgfalt behandelt werden. Deshalb brauchen wir ein Gentest-Schutz-Gesetz, das die Persönlichkeitsrechte der Patienten und das Recht auf informelle Selbstbestimmung besser schützt“, erklärt Dr. Klaus Bittmann, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes. Im Gendiagnostikgesetz müssten unbedingt das Recht auf Nichtwissen und die Pflicht zur Aufklärung und Beratung des Patienten verankert werden, um niemanden zu einem Gentest zu drängen. „Zudem bestehen wir darauf, gendiagnostische Untersuchungen unter Arztvorbehalt zu stellen“, betont Dr. Bittmann.

Er begrüßt die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der privaten Versicherungswirtschaft, die die Durchführung von prädiktiven Gentests nicht zur Voraussetzung eines Versicherungsabschlusses macht. „Diese Selbstverpflichtung muss manifestiert werden“, fordert Dr. Bittmann. Auch über das Jahr 2011 hinaus dürfe sich die Versicherungswirtschaft nicht mit Gentests die Finger schmutzig machen.

Der Umgang gesetzlicher Krankenkassen mit personenbezogenen Daten sei weitaus weniger klar geregelt, kritisiert der Bundesvorsitzende. Er schlägt deshalb vor, Krankheiten mit genetischer Dimension aus der Klassifikation nach ICD 10 zu streichen. „Ob und in welchem Umfang die Kassen Zugriff auf die Klardaten einzelner Versicherter haben, ist ungewiss. Dies wirft natürlich die Frage auf, inwieweit der Datenschutz nach Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gewährleistet werden kann“, gibt Dr.Bittmann zu bedenken. „Zur Speicherung sensibler Patientendaten ist die vom Gesetzgeber favorisierte Server-Lösung die denkbar schlechteste Alternative. Wer garantiert den Patienten denn, dass ihnen ihre genetischen Daten nicht irgendwann zum Nachteil gereichen, weil sie – ähnlich wie bei der Maut – für andere Zwecke nutzbar gemacht werden?“

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