Ärzte würden bislang in der Regel im Rahmen von Hausbesuchen in Pflegeheime gerufen. "Angesichts budgetierter Mittel in der ambulanten Versorgung und Gefahren von Arzneimittelregressen bei Verordnungen birgt dies für den einzelnen Arzt immer auch wirtschaftliche Gefahren. Ärztliche Krankenbesuche in Pflegeheimen sind aber keine Hausbesuche im klassischen Sinn, sie sind spezielle medizinische Visiten mit entsprechenden Anforderungen und daher klassische Integrierte Versorgung", erläutert Dr. Bittmann.
Im Rahmen der neu geschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Pflege in die Finanzierung der Integrierten Versorgung aufzunehmen, sieht Dr. Bittmann die Chance, die strukturellen Grundlagen für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung von Pflege-Patienten zu legen.
Die Einführung eines speziellen "Heimarztes", wie es die Bundesgesundheitsministerin im anstehenden Pflegegesetz vorsieht, ist für Dr. Bittmann indessen überflüssig: "Diese Aufgaben können niedergelassene Ärzte wahrnehmen. Sie sind zudem als unabhängige Dritte auch Qualitätskontrolleure, die Missstände in Heimen besser und schneller aufdecken können. Im Bereich der Pflege Schwerstkranker müssen die Heime ihre Personalausstattung anpassen und entsprechend Ärzte anstellen. Beim anstehenden Pflege-Gesetz würde dem Bundesgesundheitsministerium gut anstehen, Erfahrung und Sachkompetenz der Ärzte einzubeziehen und nicht - wie bei zurück liegenden Gesetzen - weitestgehend außen vor zu lassen."