In den vergangenen Jahren sind die Bestimmungen zur Haustiereinfuhr nach Schweden mehrfach vereinfacht worden. Diesen Trend setzen nun ab dem 1. Januar 2012 neue Regeln fort: Wer seinen vierbeinigen Freund von einem EU-Land nach Schweden mitnehmen möchte, muss zukünftig keinen aufwändigen Tollwut-Antikörpertest mehr vorlegen und auch der Nachweis über die Entwurmung auf Fuchsbandwurm frühestens zehn Tage vor der Einreise entfällt ab dem nächsten Jahr. Schon seit längerem sind auch Impfungen gegen Leptospirose und Hundestaupe nicht mehr vorgeschrieben - auch wenn beide Impfungen weiterhin empfohlen werden. Ein Muss ist aber weiterhin eine D-Kennzeichnung mit Mikrochip oder eine deutlich erkennbare Tätowierung, die Tollwut-Impfung entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat sowie das Mitführen eines Tierpasses, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert. Für Jungtiere gelten jedoch besondere Regeln: Sie dürfen frühestens drei Wochen nach erfolgter Tollwutimpfung eingeführt werden. Da Jungtiere aber frühestens ab einem Alter von drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden sollten, ist eine Einreise erst ab einem Alter von ungefähr vier Monaten möglich. Für Haustiere, die aus einem Nicht-EU-Land nach Schweden eingeführt werden, gelten gesonderte Regeln. Diese sowie weitere Details und Informationen zur Einfuhr von Haustieren werden kontinuierlich auf der Website des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft auch in englischer Sprache veröffentlicht: www.jordbruksverket.se.
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