Im Wolfsburger Konzern gibt man sich ahnungslos und will von dem Vorgang nichts wissen. Volkswagen sei aktuell keine solche Prüfung durch den Landes-beauftragten für Datenschutz Niedersachsen bekannt, teilte ein VW-Sprecher auf Anfrage von »kfz-betrieb« mit.
Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im September 2009 hat der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher gestärkt. Der Einzelne soll davor geschützt werden, dass personenbezogene Daten unbefugt an Dritte weiterge-geben werden. An die Weitergabe der Kundendaten knüpfen Hersteller und Importeure jedoch oft Boni wie den Eroberungs- und den Kundendienst-Bonus. Diese werden nur ausbezahlt, sofern die Vertriebs- und Servicepartner bei der Datenweitergabe eine bestimmte Quote erreichen.
Die Volkswagen AG nimmt als Europas größter Hersteller eine besondere Rolle in der Branche ein. Mehr als jede fünfte Erstzulassung in Deutschland war in den vergangenen Jahren ein Volkswagen: 2011 zählte das Kraftfahrtbundes-amt knapp 689.000 Neuzulassungen von Volkswagen. Weitere Konzernmarken sind Audi, Skoda und Seat.
Der vollständige und umfassende Beitrag erscheint in der »kfz-betrieb« Ausgabe 27 am 5. Juli 2012. Aktuelles zudem unter www.kfz-betrieb.de.
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