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Kartelldebatte Rundholzvermarktung - Gestaltungsvorschläge ausdrücklich gefordert

(lifePR) (Düsseldorf, )
Mit Spannung verfolgten die Teilnehmer des Waldbauerntages die Ausführungen von Frau Dr. Martina Schulze zur Holzvermarktung aus Sicht des Bundeskartellamtes. Das Bundeskartellamt forderte das Land Nordrhein-Westfalen ausdrücklich dazu auf, Gestaltungsvorschläge für eine zukünftige wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Rundholzvermarktung zu unterbreiten. Der Vorsitzende des Waldbauernverbandes, Dr. Philipp Freiherr Heereman, wertete die Möglichkeit der Selbstgestaltung als eine große Chance "von innen heraus" einem Verfahren des Bundeskartellamtes entgegen treten zu können. Er warb bei allen beteiligten Marktpartnern dafür, gemeinsame Lösungswege für NRW zu finden.

Der diesjährige Waldbauerntag mit Schwerpunkt auf der kartellrechtlichen Bewertung der Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg und Auswirkungen für NRW lockte über 400 Waldbauern und Waldbäuerinnen, Förster und Försterinnen, Abgeordnete etc. nach Werl. Anlass war die langjährige Kartelldebatte und der vorliegende Beschlussentwurf für Baden-Württemberg.

In seiner Begrüßungsrede wiederholte der Verbandsvorsitzende, Dr. Philipp Freiherr Heereman, die Forderungen des Waldbauernverbandes NRW nach Klarheit hinsichtlich der staatlichen Holzvermarktung und Beförsterung sowie nach der landesweiten Einführung der direkten Förderung; das heißt, die Ausweitung der Pilotprojekte "eigenständige Holzvermarktung" und "eigenständige Beförsterung". Diese stellten aus Sicht des Verbandsvorsitzenden bereits die Lösung vieler Probleme dar. Gleichzeitig machte Heereman deutlich, "dass der Waldbauernverband NRW keine Spaltung oder gar Zerstörung von erfolgreich gewachsenen Strukturen will", sondern im Gegenteil: "Die Waldbauern und Waldbäuerinnen in NRW wollen Sicherheit für ihre Planungen." Weiterhin erklärte er, dass für diesen Prozess die staatlichen Revierförsterinnen und Revierförster des Landesbetriebes Wald und Holz sowie private Unternehmungen dringend benötigt werden.

Neben der Holzvermarktung sprach der Vorsitzende auch die vielen "ungelegten Eier" an, die den Verband derzeit beschäftigen. Dazu zählen die vorliegende Novelle des Landesjagdgesetzes, der Entwurf für eine Biodiversitätsstrategie NRW und die Diskussion über die neue Entgeltordnung. In aller Eile dürften nun Stellungnahmen abgegeben werden. Heereman äußerte sich enttäuscht über einige Inhalte und Ausführungsqualitäten der Entwürfe (einzelne Kritikpunkte können bei der Geschäftsstelle des WBV erfragt werden). Er bedauert, dass die beantragte Fristverlängerung für die Abgabe von Stellungnahmen für die Biodiversitätsstrategie vom Ministerium abgelehnt wurde. Diese wäre erforderlich gewesen, um die Waldbesitzer hinreichend einbeziehen zu können.

Nachrichtlich: Der WBV wertet die aktuelle Streichung der in der Biodiversitätsstrategie als unerwünschte Baumart erwähnten Douglasie als ersten Erfolg des Waldbauerntages.

Alexa Gräfin von Plettenberg, Vorsitzende des Waldbesitzerinnen NRW e.V., stellte in ihrem Grußwort den 2011 gegründeten Verein mit seinen Zielen und Forderungen vor.

Verwunderung rief das Impulsreferat von Forstminister Johannes Remmel hervor. Der Minister machte mehrmals deutlich, dass er keinen Gesprächsbedarf zum Thema "Kartelldebatte NRW" sehe. Da es derzeit kein Kartellverfahren gegen das Land NRW gäbe, gelte es abzuwarten.

Der Minister erwähnte weiterhin, dass sich die Einheitsforstverwaltung in NRW bewährt habe und er alles dafür tun werde, um die bestehenden Strukturen zu erhalten. Die Holzvermarktung werde zukünftig nur noch zu Vollkosten angeboten, die übrigen Entgelte neu strukturiert und erhöht. Der Forderung des Waldbauernverbandes nach Ausweitung der Pilote bzw. der landesweiten Einführung der direkten Förderung erteilte er eine klare Absage. Diese begründete er mit fehlenden Haushaltsgeldern und der noch fehlenden ökologischen und ökonomischen Bewertung der Pilotprojekte.

Über die Holzvermarktung aus Sicht des Bundeskartellamtes berichtete Frau Dr. Martina Schulze, zuständige Bearbeiterin des Themas beim Bundeskartellamt. Sie stellte gleich zu Beginn ihres Vortrags klar, dass gegen NRW derzeit kein kartellrechtliches Verfahren laufe und die Bewertungsergebnisse von Baden-Württemberg nicht 1: 1 auf NRW übertragen werden können. Mit ihrem Vortrag könne Sie aber dazu beitragen, ein "Gespür für die Denke des Kartellamtes" zu geben.

Ausführlich stellte sie daher Hintergründe, Herangehensweise und Ergebnisse der kartellrechtlichen Bewertung der gemeinsamen Rundholzvermarktung des Landes Baden-Württemberg (für Kommunal-, Privat- und Staatswald) dar und ging dann auf NRW ein. Auch für ein anstehendes Verfahren in NRW würden die gleichen Grundüberlegungen analog Baden-Württemberg herangezogen und bei bestimmten Punkten könnte es wahrscheinlich zu ähnlichen Ergebnissen führen. Prognosen könne sie aber selbstverständlich nicht abgegeben, da zuerst die Ausgangsdatenbasis ermittelt werden müsse. Hingegen fordert das Bundeskartellamt ausdrücklich dazu auf, Vorschläge für eine wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Rundholzvermarktung abzugeben.

Die Sichtweisen der Säge- und Holzindustrie stellte Lars Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Säge- und Holz-industrie Bundesverbandes e.V. (DeSH) dar. In seinem Vortrag machte er insbesondere auf die seit mehreren Jahren angespannte Lage auf dem Rundholzmarkt aufmerksam. Für die Abnehmerseite sei flächendeckend ein möglichst hohes Rundholzangebot erforderlich. Von den künftigen Organisationsstrukturen im Forstbereich werde daher unter anderem die Sicherstellung der flächendeckenden Betreuung und Rundholzvermarktung im Nichtstaatswald gefordert. Derzeit bestehe die Sorge, dass sich durch Änderungen der Strukturen die Situation der Rohstoffversorgung weiter verschlechtert.

Der Vorsitzende des Waldbauernverbandes, Dr. Philipp Freiherr Heereman, wertete die Möglichkeit der Selbstgestaltung der Rahmenbedingungen als eine große Chance für alle beteiligten Marktpartner und warb dafür, gemeinsam Lösungen für NRW zu finden.

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Bereits 2002 wurde die Organisation des Holzverkaufs des Privatwaldes gerügt. Die sich anschließende Kartelldebatte in gleichzeitig mehreren Bundesländern zog sich vor allem aufgrund der Komplexität der Zusammenhänge in die Länge. Erst im Jahr 2008 hatten sich die betroffenen Bundesländer mit dem Bundeskartellamt in einem so genannten "Konkretisierungspapier" geeinigt und es wurden klare Schritte zur Verselbstständigung des Nicht-Staatswaldes in einer "Bindendverfügung" vereinbart.

Die Wald- und Forstpartie wähnte damals, das Kartellverfahren hinter sich gelassen zu haben. Entsprechend wurden die Inhalte der Bindendverfügung von den betroffenen Bundesländern offensichtlich nur unzureichend umgesetzt.

Dies veranlasste vor zwei Jahren das Bundeskartellamt, das Rundholzverfahren erneut anzugehen. Diesmal entschloss sich das Bundeskartellamt jedoch, länderweise vorzugehen. Baden-Württemberg wurde zuerst untersucht.

Und es hat angekündigt, als nächstes die Strukturen in Nordrhein-Westfalen genauer zu untersuchen.

Bereits im letzten Jahr haben die Waldbesitzer in Werl die Einführung der direkten Förderung für den Holzverkauf und die Betreuungsleistungen eingefordert - bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der bisherigen indirekten Förderung. Mit dieser Wettbewerbsöffnung, die mit dem zusätzlichen Angebot der direkten Förderung einherginge, erhofften sich die Waldbesitzer, das Beförsterungssystem in Nordrhein-Westfalen ohne weiteres Kartellrechtsverfahren rechtskonform umgestalten zu können. Doch die Einführung der direkten Förderung ist bisher von der Landesregierung abgelehnt worden.

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