- Der "Boden des Jahres" wird am 4. Dezember der Öffentlichkeit vorgestellt.
- Ballungsräume ziehen bis zu 90 Prozent des Trinkwassers aus Waldböden.
- Die Waldbesitzer erhalten für die Bereitstellung gesunder Waldböden und sauberen Trinkwassers bislang kein Entgelt, vielmehr müssen sie für die Verschmutzung anderer noch bezahlen.
Am 4. Dezember 2014, dem diesjährigen Weltbodentag, wird der "Boden des Jahres" vom Kuratorium Boden des Jahres, der Aktionsplattform Bodenschutz und dem Umweltbundesamt der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Sieger 2015 ist bereits gewählt: Es wird in diesem Jahr der Pseudogley, ein Stauwasserboden sein, der unter feuchten Wiesen, vor allem aber unter Waldflächen zu finden ist. Eine Nachricht, über die sich Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW - Die Waldeigentümer, sehr freut: "Die Wahl eines Waldbodens zum Boden des Jahres 2015 begrüßen wir Waldeigentümer sehr. Denn so erhalten unsere Waldböden eine öffentliche Aufmerksamkeit, die sie aufgrund ihrer vielfältigen und so wichtigen Funktionen für das Ökosystem Wald, für den Erosions- und Hochwasserschutz und vor allem auch für die Trinkwasserversorgung unseres Landes verdienen." Da 2015 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Böden erklärt wurde, hofft zu Guttenberg, dass die diesjährige Wahl zum Boden des Jahres eine noch viel größere Öffentlichkeitswirksamkeit hat: "Böden sind weltweit durch Erosion und Baumaßnahmen gefährdet, selbst in Deutschland verschwinden jeden Tag 75 Hektar Böden - eine Größe von mehr als 100 Fußballfeldern. Aber die Böden brauchen wir - nicht nur für die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelproduktion."
Wald: Trinkwasserspeicher Nummer Eins
In allen Bundesländern stammen mindestens 40 Prozent des Trinkwassers aus Waldgebieten, in denen die Böden das kostbare Nass nicht nur speichern, sondern durch Filterung auch für sauberes und damit trinkbares Wasser sorgen. In Ballungsräumen, wie dem Rhein-Main-Gebiet, sind es sogar 90 Prozent des Trinkwassers, das aus den Waldböden der Region stammt. Schadstoffeinträge aus dem Niederschlag, vor allem von Industrie und Verkehr verursacht, sowie eine mancherorts intensive Grundwasserentnahme gefährden zunehmend das wertvolle "Wasserwerk Waldboden". Die Wasserspeicherkapazität und Wasserreinigungskraft des Waldes und seiner Böden dürfen nach Beurteilung von AGDW - Die Waldeigentümer nicht weiter gefährdet werden. Dies hätte mittel- und langfristig dramatische Auswirkungen für die Trinkwasserversorgung Deutschlands.
Leistungen der Waldbesitzer müssen gewürdigt werden
Ein anderes gesellschaftliches Thema betrifft die Hüter dieses Boden- und Trinkwasserschatzes, die Waldeigentümer, selbst. "Alle profitieren von gesunden Böden und ihren Trinkwasserschätzen, von der Wasserwirtschaft bis zu den Endkunden. Nur die Waldbesitzer nicht, die seit Generationen für stabile und gesunde Wälder und Böden und somit trinkbares Wasser von hoher Qualität sorgen.", gibt zu Guttenberg zu bedenken. Ihr Eigentum, der Wald, werde zusätzlich noch über Brauchwasserentnahmen und Abwasser aus der Industrie belastet. Das von der EU geforderte "Polluter-must-Pay"-Prinzip, nach dem Verursacher einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung leisten müssen, wird in Deutschland noch nicht umgesetzt. Zurzeit läuft deshalb ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof: Die EU-Kommission verlangt von Deutschland, eine umfassende Kostendeckung bei allen Wasserdienstleistungen, einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten, unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips zu gewährleisten.
Die Waldbesitzer würden zudem weiter bestraft, indem sie für ihre positiven Leistungen auch noch zu Wasser-und Bodenverbandsumlagen herangezogen werden, deren Dienstleistungen sie nicht einmal in Anspruch nehmen, betont der AGDW Präsident. Hinzu kommt: zehn Bundesländer erheben für die Wasserentnahme Entgelte, die nicht dem Wald selbst zugute kommen, sondern in Länderhaushalten versickern. Diese Problematik hat sich im letzten Jahr noch weiter verschärft, da die 2011 aufgenommenen Gespräche mit den Wasserverbänden über "Freiwillige Kooperationen von Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft" mittlerweile einen herben Rückschlag erlebt haben. Die Wasserwirtschaftsverbände DVGW und DWA forderten, dass sich die Waldbewirtschaftung ganz und gar dem Wasserschutz unterzuordnen hat und verlangten zusätzliche Maßnahmen, die über die in Deutschland weltweit vorbildliche nachhaltige Waldbewirtschaftung hinausgehen. Die damit verbundenen hohen finanziellen Belastungen sollten den Waldeigentümern bzw. der Forstwirtschaft auferlegt werden, während die Wasserversorger den Profit daraus ziehen wollten. Zu Guttenberg: "Dies wird von der gesamten deutschen Forstwirtschaft unisono abgelehnt."
Hinzu kämen die Kosten, die möglicherweise durch die nationale Umsetzung der neuen EG-Wasserrahmenrichtlinie auf die Waldbesitzer zukommen. Im Rahmen der ökologischen Gewässerentwicklung werden 80 Prozent der fälligen Maßnahmen finanziell vom Staat übernommen und die restlichen 20 Prozent eigentlich von Kommunen sowie Wasser- und Bodenverbänden. Aber sobald ein Waldbesitzer "umlagepflichtig" ist, kann auch dieser am 20-prozentigen "Eigenanteil" beteiligt werden. Dieser (Wermuts-)Tropfen würde das Fass endgültig zum Überlaufen bringen.
Anspruchsvolle Aufgaben, wie der kostenintensive Umbau der Wälder zu Mischwäldern, machten eine Entgeltung der Waldbesitzer mehr als plausibel und erforderlich, betont zu Guttenberg. Es müsse jetzt über eine direkte Finanzbeteiligung der Waldbesitzer an den Erlösen der für den Wald oft schädlichen Wasserentnahme nachgedacht werden. "Dazu bedarf es eines Umdenkens in unserer Gesellschaft und neuen rechtlichen Grundlagen, um die Sicherung der Trinkwasserbereitstellung durch unseren Wald als besonders gesellschaftsdienliche Leistungen der Waldeigentümer zu würdigen", appelliert Philipp zu Guttenberg.