Die wichtigsten Grundregeln, die private Pilzesammler im Wald beachten sollten, sind:
1. Das Bundesnaturschutzgesetz hat u. a. die Arten Steinpilz, Pfifferling, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe, Schweinsohr und Morchel unter Schutz gestellt. Sie dürfen in begrenztem Rahmen gepflückt werden.
2. In Parks und Naturschutzgebieten darf grundsätzlich nicht gesammelt werden.
3. Auf Wald und Wild ist Rücksicht zu nehmen. Während der Rotwildpaarungszeit (Brunft) werden Waldflächen gesperrt und dürfen, ebenso wie andere entsprechend gekennzeichnete Flächen, nicht betreten werden.
Über die Jahre hat in NRW die Pilzsuche durch illegal agierende, gewerblich bandenmäßig organisierte Sammler stark zugenommen. Das Pilzesammeln in großem Umfang, das eine Ernte von mehr als 2 kg Pilze pro Person und Tag übersteigt, ist gesetzlich untersagt und wird mit Bußgeldern von bis zu 5.000,- Euro geahndet.
"Wir wollen nicht, dass die Familien beim Besuch unserer Wälder mit diesen Banden in einen Topf geworfen werden, daher fordern wir in dieser Pilzsaison vermehrte Kontrollen durch die Behörden. Unser Ziel ist es, das leicht zerbrechliche Ökosystem Wald zu schützen und die durch Beunruhigungen und Beschädigungen hervorgerufenen Schäden an Tierwelt und Umwelt zu vermeiden", erklärt Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbands NRW e. V.