Auf Grund einer Vielzahl verstorbener Delfine im Nürnberger Delfinarium in den Jahren 2006 und 2007 hatte die WDCS versucht, vollständige Akteneinsicht zu erhalten, die jedoch von der Tiergartenleitung als auch der Stadt abgelehnt wurde. Daraufhin bestritt die WDCS den Rechtsweg und erhielt sowohl in erster als auch in zweiter Instanz Recht.
Das Urteil stellt ein Grundsatzurteil für die Anwendung des Umweltinformationsgesetzes in Bezug auf die Haltung von Wildtieren in Zoos und Tierparks dar und ermöglicht erstmals eine unabhängige, wissenschaftliche Evaluierung sämtlicher Akten über Haltungsbedingungen von Delfinen in einem Delfinarium innerhalb der Europäischen Union.
"Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, das ein deutliches Bekenntnis zur Transparenz darstellt, es zeigt, dass Umweltschutz und damit auch Tierschutz nicht vor den Toren von Zoos oder Tiergärten Halt macht", sagt Dr. Karsten Brensing, Verhaltensbiologe bei der WDCS.
Die WDCS begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts und hofft auf die Kooperationsbereitschaft des Tiergarten Nürnbergs. In den kommenden Monaten wird ein Team der WDCS gemeinsam mit unabhängigen Wissenschaftlern die vorliegenden Akten einer umfassenden wissenschaftlichen Evaluierung unterziehen. Details über den Zeitplan und die genauen Inhalte des Evaluierungsprojektes können erst nach den ersten Sichtungen der Akten bekannt gegeben werden.