Michael Müller war von Dezember 2014 bis Dezember 2021 Regierender Bürgermeister von Berlin. Zwischen 2014 und 2016 war er auch Senator für Kultur, und nach seiner Wiederwahl 2016 übernahm er bis 2021 das Amt des Senators für Wissenschaft und Forschung. Darüber hinaus war er vom 1. November 2017 bis 31. Oktober 2018 Präsident des Bundesrates. Seit den Bundestagswahlen 2021 ist Müller Mitglied des Deutschen Bundestages.
Michael Müller: „Die weißensee kunsthochschule berlin ist eine herausragende Bildungsstätte, die künstlerische Talente fördert und prägt. Ich freue mich als Mitglied des Hochschulrats, die Weiterentwicklung der Hochschule aktiv begleiten zu dürfen und den Dialog zwischen Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft zu stärken.“
Stephan M. Brandt leitet seit 2014 den Bereich Finanzen und Controlling der Investitionsbank Berlin und ist dort seit April 2024 Mitglied des Vorstands. Die Investitionsbank Berlin setzt sich mit ihrem Förderengagement für Bildung sowie für bessere wirtschaftliche, ökologische und soziale Lebensbedingungen in Berlin ein. An der weißensee kunsthochschule berlin unterstützt sie jedes Jahr zwei herausragende Studierende mit Deutschlandstipendien.
Stephan M. Brandt: „Ich freue mich sehr, die weißensee kunsthochschule berlin als Mitglied des Hochschulrats zu begleiten. Dabei möchte ich mit meiner langjährigen Erfahrung im Finanzsektor diese Facette im Gremium stärken. Die Verbindung von kreativen Ideen und wirtschaftlichem Know-how eröffnet tolle Möglichkeiten, um gemeinsam neue und innovative Wege zu gehen. Ich bin gespannt auf die Zusammenarbeit und darauf, die Zukunft der Hochschule aktiv mitzugestalten.“
Michael Müller und Stephan M. Brandt wurden nach ihrer Wahl durch den Akademischen Senat von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Ina Czyborra, am 03.07.2024 bzw. am 16.08.2024 für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt. Am 14.11.2024 tagt der Hochschulrat in neuer Zusammensetzung zum ersten Mal. Ihm kommen weitreichende Befugnisse zu: Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Billigung des Entwurfs und Feststellung des Haushaltsplanes, die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungspläne sowie eine Mitwirkung bei der Wahl der Hochschulleitung.