Die Feststellungsziele betreffen diverse Pflichtverletzungen, welche Anleger EY im Zusammenhang mit der falschen Bilanzierung bei der Wirecard AG vorwerfen, so u.a. Beihilfe zu unterlassenen und falschen Ad-hoc-Mitteilungen und falschen Geschäftsberichten bei Wirecard.
„Der Vorlagebeschluss markiert einen wichtigen Durchbruch für die Anleger gegen EY Ich bin der festen Überzeugung, dass EY gegenüber Anlegern haftet und dies im Musterverfahren demnächst auch mit Breitenwirkung für alle beteiligten Anleger festgestellt wird.“, freut sich WEISSWERT-Anwalt Maximilian Weiss.
Rechtsanwalt Weiss reichte die soweit ersichtlich erste Klage im Wirecard-Skandal ein und stellte im Mai 2020 auch, damals noch an früherer Wirkungsstätte, den deutschlandweit ersten Musterverfahrensantrag im Zusammenhang mit dem Wirecard-Bilanzskandal.
Zuständig für das Musterverfahren ist nun das Bayerische Oberste Landesgericht. Es ist damit zu rechnen, dass die erste mündliche Verhandlung nicht vor Ende des Jahres 2022 stattfinden wird.
Die Kanzlei WEISSWERT hat eine Seite für Investoren mit weiteren Informationen eingerichtet und informiert darin über die Möglichkeiten der Teilnahme am Musterverfahren und den weiteren Ablauf: https://weisswert.de/klage/wirecard/.