Das Unternehmen Euroventa AG Ltd., das entgegen seinem Firmennamen nicht in Form einer Aktiengesellschaft, sondern als Limited-Gesellschaft nach englischem Recht geführt wird, versprach in der Vergangenheit Kapitalanlegern in seinen Werbeprospekten bei Wahrung der vollen Sicherheit für das angelegte Kapital enorme Renditen im hohen zwei- und sogar dreistelligen Zinsbereich. Die Gewinne sollten u. a. in dubiosen Interbankengeschäften erzielt werden, für deren Abwicklung private Investoren benötigt würden.
Angesichts des Geschäftsgebarens der Euroventa AG Ltd. ist zu vermuten, dass Anleger durch sog. "Schneeballsysteme" systematisch geschädigt werden sollten. Es wird davon ausgegangen, dass in Kürze hohe Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüche geltend gemacht werden.
Winheller Rechtsanwälte prüfen derzeit für potentielle Betrugsopfer und einzelne Anleger Ansprüche gegen Vermittler der Kapitalanlagen, die Gesellschaft Euroventa selbst und ihre deutschen Inhaber.
Es ist davon auszugehen, dass eine große Anzahl geschädigter Anleger betroffen ist. Eine zeitnahe Vorgehensweise ist sowohl im Hinblick auf die drohende Verjährung als auch die Vollstreckungsmöglichkeiten dringend erforderlich. Anlegern ist im Fall Euroventa AG Ltd. daher anzuraten, unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es darf vermutet werden, dass in den nächsten Wochen und Monaten mit einem Wettlauf der geschädigten Anleger zu rechnen ist.