Sehr wichtig ist es, die Heizung nie ganz auszuschalten und sie wenigstens auf kleiner Stufe weiterlaufen zu lassen. Wer plant, längere Zeit abwesend zu sein, sollte rechtzeitig die Brennstoffvorräte für die Heizung prüfen und Sorge tragen - zum Beispiel mit Hilfe der Nachbarn -, dass diese ständig läuft, damit das Heizungswasser zirkulieren kann. Ferner sind vor allem in ungeheizten Kellerräumen, durch die Leitungen führen, sowie in unbeheizten Dachräumen alle Fenster und Lüftungsöffnungen zu schließen. In unbeheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen ist es notwendig, die Wasser führenden Leitungen vollständig zu entleeren.
Falls frostgefährdete Rohrleitungen im Außen- und Dachbereich nicht entleert werden können, sollten diese mit einer Rohrbegleitheizung geschützt werden. Eine weitere vorbeugende Maßnahme zu Beginn der Winterzeit ist, Zuleitungen zu Wasserhähnen im Freien zu entleeren und die Wasserzufuhr abzusperren. Wer eine Solarheizungsanlage besitzt, sollte regelmäßig prüfen, ob diese ausreichend Frostschutzmittel hat.
Sollte dennoch eine Leitung eingefroren sein, darf diese nicht mit einer offenen Flamme oder Lötlampe aufgetaut werden. Denn zum einen besteht Brandgefahr und zum anderen können auf diese Weise Leitungen und Verbindungen zerstört werden. Stattdessen sollte man heiße Tücher oder einen Haartrockner verwenden.
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Durchnässungsschäden am Haus ab, die durch Frost an Wasserleitungen und damit verbundenen Einrichtungen verursacht wurden, wenn das Risiko "Leitungswasser" eingeschlossen ist. Werden Möbel und anderer Hausrat als Folge eines Frostschadens durch austretendes Leitungswasser beschädigt oder zerstört, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Damit voller Versicherungsschutz besteht, müssen Versicherungsnehmer die versicherungsvertraglichen Obliegenheiten beachten, um so das Risiko eines Frostschadens möglichst gering zu halten.