Wie die Württembergische Versicherung AG, eine Tochter der Stuttgarter Finanzdienstleistungsgruppe Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, hat das Gericht den Anspruch aus der gegenseitigen Verantwortung in einer ehelichen Lebensgemeinschaft hergeleitet. Ein Ehegatte könne davon ausgehen, dass ihm der Schadenfreiheitsrabatt für ein Fahrzeug, das er als das "seine" betrachten kann, intern zusteht und der Partner "lediglich formell" den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Dieser dürfe den Rabatt nach den üblichen Versicherungsbedingungen ohnehin nur auf eine Person übertragen, die den Wagen überwiegend gefahren hat.
Ehegatte kann Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts verlangen
Wie die Württembergische Versicherung AG, eine Tochter der Stuttgarter Finanzdienstleistungsgruppe Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, hat das Gericht den Anspruch aus der gegenseitigen Verantwortung in einer ehelichen Lebensgemeinschaft hergeleitet. Ein Ehegatte könne davon ausgehen, dass ihm der Schadenfreiheitsrabatt für ein Fahrzeug, das er als das "seine" betrachten kann, intern zusteht und der Partner "lediglich formell" den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Dieser dürfe den Rabatt nach den üblichen Versicherungsbedingungen ohnehin nur auf eine Person übertragen, die den Wagen überwiegend gefahren hat.