Die Altersversorgung in Deutschland basiert auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der Betriebsrente und der privaten Vorsorge. Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist für alle Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis obligatorisch. Dagegen liegen die private und – bei Entgeltumwandlung – auch die betriebliche Altersvorsorge in der Verantwortung des Einzelnen.
Betriebsrente hat viele Vorteile
Bei der privaten Vorsorge, zum Beispiel in Form einer privaten Rentenversicherung, zahlt der Arbeitnehmer seinen Beitrag selbst ein. Dagegen wird der Beitrag zur Betriebsrente direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen und die Höhe der Sozialabgaben reduzieren. Das Nettogehalt sinkt in der Folge lediglich um etwa die Hälfte des eingezahlten Beitrags. Bei einer monatlichen Sparrate von 200 Euro fehlen dem Arbeitnehmer so nur rund 100 Euro netto. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung können in der bAV gespart werden. Das sind in diesem Jahr 2.976 Euro jährlich.
Alle Anwartschaften auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar. Das heißt, der Beschäftigte behält in jedem Fall seine Anwartschaft auf die vereinbarte Leistung – auch wenn er den Arbeitgeber wechselt oder zeitweise arbeitslos ist. Bei einem Jobwechsel ist der neue Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen und fortzuführen. Die Betriebsrente ist zudem Hartz IV-sicher – das bedeutet, dass die Ersparnisse bei eintretender Arbeitslosigkeit nicht vor Renteneintritt aufgebraucht werden müssen. Die Betriebsrente bleibt für die Arbeitnehmer auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens bestehen.
Sobald man die Betriebsrente bezieht, muss sie versteuert werden – allerdings zu einem dann meist geringeren Steuersatz als während des aktiven Berufslebens. Zudem müssen pflicht- und freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung aus diesen Leistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.
Fünf Wege zur Betriebsrente
Zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge bieten sich fünf unterschiedliche Möglichkeiten: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Direktzusage/Pensionszusage. Während größere Arbeitgeber ihren Mitarbeitern oft mehrere Möglichkeiten zur Auswahl anbieten, entscheiden sich kleine Betriebe meist für einen einzigen Durchführweg, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Vor Abschluss der Betriebsrente sollte jeder Arbeitnehmer im Gespräch mit dem Verantwortlichen im Unternehmen seine persönlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten in Bezug auf eine Betriebsrente erörtern und bei mehreren Gestaltungsoptionen die optimale Variante für seine Altersvorsorge herausfinden.