Ein Autofahrer war im entschiedenen Fall auf einer dicht befahrenen Landstraße mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h unterwegs. Er wollte wenden, blinkte links, reduzierte die Geschwindigkeit und fuhr nah an den Mittelstreifen heran. Der Lenker des hinter ihm fahrenden LKW konnte nicht rechtzeitig bremsen, sodass es zur Kollision kam.
Das Gericht entschied, dass beide Fahrer ihre Sorgfaltspflichten verletzt hätten und je zur Hälfte für den Unfallschaden hafteten. Laut dem Urteil hätte der Autofahrer nicht zum Wenden ansetzen dürfen, da hierdurch der nachfolgende Verkehr überrascht und gefährdet wurde. Ein Wenden sei vielmehr nur in gut überblickbaren Situationen zulässig. Ansonsten müsse man einen Umweg machen, um an der günstigsten Stelle wenden zu können. Aber auch den nachfolgenden LKW-Fahrer treffe eine Mitschuld, da er nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten habe.