Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VI ZR 248/05) muss der Auffahrende bei nicht ausreichendem Sicherheitsabstand selbst dann einen Teil des Schadens tragen, wenn ein anderes Fahrzeug den Unfall verursacht hat.
Im entschiedenen Fall war ein Mann aus einer Grundstückseinfahrt herausgefahren und hatte dabei das herannahende Auto einer Frau übersehen. Diese reagierte mit einer Vollbremsung und konnte dadurch einen Zusammenstoß verhindern. Ein dicht dahinter folgender Fahrer konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Fahrzeug der Frau.
Der Auffahrende wollte den gesamten an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden von der Versicherung des Fahrers ersetzt bekommen, der die Vorfahrt verletzt hatte. Das Gericht entschied jedoch, er müsse sich ein Mitverschulden zurechnen lassen. Bei ausreichendem Sicherheitsabstand hätte er nämlich noch rechtzeitig bremsen können. Er musste sich daher damit begnügen, dass er nur die Hälfte des an seinem Fahrzeug entstandenen Schadens ersetzt bekam.