Räum- und Streupflicht für Immobilienbesitzer
Schnee schippen und Laub kehren vor der eigenen Grundstücksgrenze gehört zu den bekannten Pflichten von Hausbesitzern, um Fußgänger und Radfahrer vor Stürzen zu bewahren. Eigentümer von Mietshäusern können die sogenannte Verkehrssicherungspflicht auch an die Mieter übertragen. Das muss allerdings schriftlich per Mietvertrag oder Hausordnung geschehen, und der Vermieter muss die Arbeiten regelmäßig kontrollieren.
Überprüfung des Dachs besonders wichtig
Neben der Säuberung des Gehwegs gehören aber auch einige Aufgaben am Haus zu den Pflichten der Eigenheimbesitzer. Dies gilt insbesondere für das Dach. So sollten Dachrinnen regelmäßig von Laub befreit werden, damit sie nicht verstopfen. Ein Schutzgitter kann hier dauerhaft für freien Durchlauf sorgen. Die Reparatur beschädigter Rinnen beugt außerdem der Bildung von Glatteisflächen auf dem Gehweg vor. Auf das Dach gehören außerdem Schneefanggitter, die Schnee und Eis am Abrutschen hindern und somit Fußgänger und Autos vor Schäden bewahren. Diese Sicherheitsvorkehrung ist in Regionen, die besonders heftigen Wintern ausgesetzt sind, sogar Pflicht. Das gesamte Dach sollte darüber hinaus auf lose Ziegel oder andere Schadstellen hin überprüft werden.
Haftpflichtversicherung zahlt bei Schadenersatzansprüchen
Zum Schutz vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall auf nassem Laub oder Glatteis sowie durch Dachlawinen rät die Württembergische Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Vermietern von Einfamilienhäusern zu einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Denn bei Unfällen drohen Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden. Bei Eigentümern eines selbst bewohnten Einfamilienhauses und Mietern reicht der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.
Bäume und Sträucher richtig stutzen
Auch im Garten gibt es bei Wintereinbruch einiges zu tun, damit dieser im nächsten Frühjahr wieder grünt und blüht. So sollte der Zuschnitt von Bäumen, Sträuchern und Stauden bis zum Ende des Laubfalls, der sich je nach Witterung bis Ende November hinziehen kann, erledigt sein. Einzige Ausnahmen: Ahorn, Walnuss und Birke sollten nach Mitte November nicht mehr geschnitten werden, da sie sonst bluten. Für Rosengewächse gilt außerdem, dass diese zwar im Herbst leicht zurückgeschnitten werden können, der richtige Zuschnitt allerdings erst im Frühling stattfindet. Hecken sollten dagegen schon im September zurückgeschnitten werden.
Nicht alle Pflanzen sind winterfest
Einige empfindliche Pflanzen sollten im Haus, am besten im kühlen Keller, überwintern. Das gilt besonders für nicht heimische Gewächse wie die meisten Balkonpflanzen. Zitruspflanzen und Palmen sollten ein sonniges Plätzchen am Fenster bekommen. Große schwere Pflanzenkübel können im Notfall auch mit Jutesäcken und Noppenfolie umwickelt auf einer Styroporplatte draußen, am besten im Schutz der Hauswand, stehen. Die Pflanzen sollten ab und zu gegossen werden, um ein Austrocknen der Wurzeln zu verhindern. Wer hingegen im Herbst Zwiebeln von Tulpen und Narzissen eingräbt, hat die besten Chancen, im Frühling ein Blumenmeer im Garten zu haben. Für frostempfindliche Knollenpflanzen wie Dahlien gilt allerdings das Gegenteil. Diese müssen vor dem ersten Frost ausgegraben und an einem kühlen Ort aufbewahrt werden. Die Pflanzen im Blumenbeet lassen sich mit Reisig, Laub oder Gartenvlies vor der Kälte schützen.
Auch die tierischen Bewohner freuen sich über Laubhaufen im Garten: Sie können beispielsweise Igeln als Winterquartier dienen. Die Vögel sind ebenfalls dankbar für menschliche Unterstützung im Winter. Mit Futter gespickte Vogelhäuschen helfen den Piepmatzen durch die karge Jahreszeit. Wer einen Fischteich im Garten hat, sollte folgendes beachten: Ist der Wasserstand niedriger als 80 cm und es besteht keine Möglichkeit mit Hilfe eines Sprudelsteins oder Eisfreihalters einen ausreichenden Bereich am Teichgrund eisfrei zu halten sowie für ausreichende Sauerstoffzufuhr zu sorgen, müssen die Flossenträger ein Winterquartier im Haus beziehen. Die meisten Wasserpflanzen können jedoch problemlos im Eis überwintern. Um das natürliche Gleichgewicht im Wasser nicht zu zerstören, sollte der Teich zudem nicht ausgepumpt und gesäubert werden.
Gerätschaften drinnen verstauen
Wichtig ist aber, Wasserleitungen wie Teichpumpen, Wasserspiele oder den Gartenschlauch zu leeren, zu säubern und vor dem Frost zu schützen. Dies gilt auch für die Wassertonne. Wasserhähne im Freien sollten über den Winter abgestellt werden. Gartengeräte überwintern am besten drinnen, da sie bei Frost Schaden nehmen können. Bei dieser Gelegenheit können die Gerätschaften auch gewartet und eventuell repariert werden, damit sie im nächsten Frühjahr wieder startklar sind. Auch Gartenmöbel und Dekorationsartikel sollten den Winter in geschlossenen Räumen verbringen, um sie vor Schäden durch Nässe und Kälte zu schützen.
Vorkehrungen im Innern
Auch im Haus lohnt sich bei Einbruch der Kälte ein prüfender Blick. Die Heizanlage sollte gewartet werden und die Heizkörper in allen Räumen mindestens auf Frostsicherung eingestellt sein, um zu verhindern, dass die Rohre gefrieren und durch Platzen einen Wasserschaden auslösen. Für das Lüften im Winter gilt: Lieber kurz und intensiv, als das Fenster dauerhaft zu kippen. So entweicht ständig Wärme und die Heizung läuft auf Hochtouren. Auch die Entlüftung der Heizkörper kann helfen, Heizenergie zu sparen.
Für Fenster und Türen gilt: Verschleißteile wie Dichtungsgummi prüfen und gegebenenfalls erneuern. Rollläden abends schließen, denn geschlossene Läden verhindern das Entweichen der Heizwärme. Rings ums Haus sollte bei Einbruch der dunklen Jahreszeit auch der Zustand der Beleuchtung überprüft werden. Wege und Treppen sowie Gartentor und Haustür sollten ausgeleuchtet sein.