Grundstückseigentümer müssen die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von ihrem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen können. So gehört es zu den Pflichten von Hausbesitzern, vor der eigenen Grundstücksgrenze Laub zu kehren, um Fußgänger und Radfahrer vor Stürzen zu bewahren. Ihre sogenannte Verkehrssicherungspflicht können Eigentümer von Mietshäusern auch an die Mieter übertragen. Das muss allerdings schriftlich per Mietvertrag oder Hausordnung geschehen, und der Vermieter muss die Arbeiten regelmäßig kontrollieren.
Haftpflichtversicherung zahlt bei Schadenersatzansprüchen
Zum Schutz vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall auf nassem Laub rät die Württembergische Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Vermietern von Einfamilienhäusern zu einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Denn bei Unfällen drohen Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden. Bei Eigentümern eines selbst bewohnten Einfamilienhauses und Mietern reicht der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.