Dies ergibt sich auch durch das bei der Anhörung sichtbar werdende Verhalten der Verfasser des Entwurfs gegenüber den kritischen Vorhaltungen der Ingenieurvertretungen. Ist es allein schon absurd, ein mit der Bauverwaltung unabgestimmtes Papier vorzulegen, so offenbaren textliche Passagen und mündliche Einlassungen völlige Unkenntnis der Verfasser in die Wirklichkeit der Planungsbüros.
Sollte der Bundeswirtschaftsminister das Angebot der Kammern und Verbände auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Neufassung eines Entwurfs bei gleichzeitiger Aufstockung des Preisrechtsgefüges in der geltenden HOAI nicht nachkommen, so müsste nun doch wohl das Parlament mit diesem Thema konfrontiert werden.
Nach 13jähriger Untätigkeit des Verordnungsgebers sollte der Rückgriff auf die gesetzliche Ermächtigung und deren Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung und das europäische Recht nicht länger abgewartet werden. Das ZBI-Präsidium hatte diesen Weg bereits vorgeschlagen.