„Die im Ministerrat verabschiedeten Ergebnisse Mitte Oktober sind keine Agrarwende, wie wir sie uns vorstellen und wie wir Sie für die Zukunft unserer Landwirtschaft brauchen“, erklärte Dr. Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin a.D. und Sprecherin des ZdK für nachhaltige Entwicklung und globaler Verantwortung. „Wenn wir den Vorschlag der EU-Kommission für einen Green Deal ernst nehmen, müssen gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft wie Biodiversität, der Erhalt nährstoffreicher Böden oder saubere Gewässer viel besser honoriert werden“, so Hendricks.
Verbindliche und ambitionierte Klimaziele fehlen
„Der Kompromiss der EU-AgrarministerInnen, ein verpflichtendes Mindestbudget von 20 Prozent der Direktzahlungen für verbindliche Öko-Regelungen zur Verfügung zu stellen, bietet viel zu wenig Anreize, um eine tatsächliche Agrarwende zu realisieren“, unterstreicht Nicole Podlinksi, KLB. Dies könne zwar als zaghafter Beginn eines Systemwechsels bezeichnet werden, reiche jedoch bei Weitem nicht, um die Biodiversitätsstrategie umzusetzen oder die Pariser Klimaziele der EU und Deutschlands zu erreichen. „Das EU-Parlament hat sich auf eine Umweltförderung von 30 Prozent geeinigt und geht damit in den Verhandlungen mit den Agrarministern und der Kommission voran, hier sollten wir das EU-Parlament in seiner Position unbedingt unterstützen“, betont Nicole Podlinski.
Kritik an weiterhin hohen Direktzahlungen
Darüber hinaus kritisieren ZdK, KLB und KLJB, dass weiterhin insbesondere große Agrarbetriebe und LandbesitzerInnen von den Direktzahlungen profitieren werden. „Trotz der so genannten Grünen Architektur, also der Regelungen, die höhere Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtschaft unterstützen, werden vor allem einige wenige große Betriebe und LandbesitzerInnen weiterhin von den Direktzahlungen profitieren. Wir fordern das klare Eintreten und die Unterstützung für bäuerliche Familienbetriebe mit einer sozialen, klima- und umweltgerechten Landwirtschaft“, so Sarah Schulte-Döinghaus, KLJB.
Die gegenwärtige EU-Agrarförderung beruht auf einem Zwei-Säulen-System. Bei der ersten Säule handelt es sich v. a. um flächengebundene Direktzahlungen. Es brauche eine schrittweise Umschichtung hin zur zweiten Säule, auch im Sinne der Stärkung der Ländlichen Räume.“ Im vorliegenden Kompromiss sei dieses Umdenken allerdings nicht ausreichend zu erkennen. „Wichtig ist uns als VertreterInnen der ländlichen Bevölkerung, dass die Mittel aus der zweiten Säule bei den LandwirtInnen auch ankommen“, ergänzt Nicole Podlinski, KLB.
Nationale Gestaltungsspielräume nutzen
Chancen und Risiken sehen ZdK, KLJB und KLB in dem vereinbarten größeren Spielraum, der den einzelnen Mitgliedsstaaten zur Gestaltung der GAP gegeben werden soll.
„Dies kann eine Chance sein, die Landwirtschaft in den einzelnen Mitgliedsstaaten doch noch nachhaltiger auszurichten“, unterstreicht Hendricks. Zugleich berge es aber auch das Risiko, dass sich viele Mitgliedstaaten auf die absoluten Minimalstandards beschränken. „Wir fordern alle Mitgliedsstaaten, vor allem aber die deutsche Bundesregierung dazu auf, die nationalen Strategiepläne stärker an Klima- und Umweltschutz zu orientieren und entsprechende Fördermöglichkeiten hervorzuheben“, so Hendricks.
Zukunft der landwirtschaftlichen Betriebe sichern
Darüber hinaus sei ein wichtiger, nicht zu vergessender Aspekt die Sicherung der Zukunft der landwirtschaftlichen Betriebe in Europa. „Hierzu braucht es eine Förderpolitik mit praxistauglichen und umsetzbaren sowie langfristig planbaren Anforderungen, die insbesondere der großen Vielfalt an bäuerlichen Familienbetrieben ein Angebot macht, um mit verschiedenen Betriebstypen und Standorten die Möglichkeit zu einer Wende zu bieten“, unterstreicht Schulte-Döinghaus, KLJB.