Die ZdK-Präsidentin weist darauf hin, dass das geplante Gesetz nur der Anfang sei: „Ich bin der festen Überzeugung, dass der Einsatz für die verbesserte gesellschaftliche Teilhabe von trans* und inter* Menschen mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht enden darf. Es gibt noch viel zu tun.“
Das ZdK hatte zum Entwurfstext im Mai eine Stellungnahme abgegeben. Darin hieß es: „Das ZdK begrüßt ausdrücklich die zum Ausdruck gebrachte Zielsetzung, eine einheitliche Regelung für die Änderung von Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister herbeizuführen, die auf einer selbstbestimmten Entscheidung der Betroffenen beruht. Ebenso begrüßen wir, dass diese Entscheidung klar von der Entscheidung über körperliche Veränderungen durch medizinische Maßnahmen getrennt wird.“
Es gelte nun, die Beratungsangebote auszubauen und nicht dem Diktat knapper Haushaltsmittel zu unterwerfen, sagt Stetter-Karp. „Eine sachkundige, ergebnisoffene und kostenlose Beratung insbesondere für Minderjährige ist unerlässlich.“
Das ZdK begrüße im Detail, dass der Gesetzestext darauf abziele, eine Namensänderung nach einer dreimonatigen Wartefrist ab Anmeldung der Änderung beim Standesamt ohne weitere Einschränkungen möglich zu machen. Es begrüße weiter, dass zugesichert sei, frühere Namens- und Geschlechtseinträge nicht öffentlich zugänglich zu halten.
Im Zuge der anstehenden gesetzlichen Veränderung fordert das ZdK auch die katholische Kirche auf, „den damit einhergehenden Paradigmenwechsel umzusetzen.“ Die ZdK-Präsidentin lässt keinen Zweifel daran, „dass die Anerkennung der Rechte von trans* und inter* Menschen auch in der Kirche auf der Tagesordnung stehen.“
Die Vollversammlung des ZdK hatte bereits im Dezember 2022 ein Eckpunktepapier der Bundesregierung zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz mit großer Mehrheit begrüßt. Im Beschluss der Versammlung wird auch die katholische Kirche aufgefordert, „das Selbstbestimmungsrecht zu achten und zu schützen“ und Mitarbeiter*innen, die von ihm Gebrauch machten, nicht zu sanktionieren.