Eine Kassenzulassung stehe für eine weitere Normalisierung dieser Variante der vorgeburtlichen Diagnostik. Es dürfe nicht dazu kommen, dass sich Eltern dafür rechtfertigen müssen, wenn sie bewusst nicht alle diagnostischen Möglichkeiten während der Schwangerschaft ausschöpfen, weil sie ihr ungeborenes Kind als Geschenk betrachten, das sie bedingungslos annehmen wollen.
„Gegenüber den ebenfalls nachvollziehbaren Argumenten für die Kassenzulassung dieser Tests wiegen für mich die damit verbundenen Gefahren und gesellschaftlichen Folgekosten schwerer. Darum bin ich weiter der Auffassung, dass die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses sich schädlich auf unser gesellschaftliches Klima auswirken wird“, so Sternberg. Zugleich sei aber das Bemühen zu würdigen, die Fälle, in denen eine Erstattung durch die Kassen erfolgen kann, zu begrenzen. „Viel wird davon abhängen, ob diese Begrenzung auf besondere Risiken in der Praxis gelingt.“
Außerdem sei es von großer Bedeutung, die Tests zusätzlich mit einer vorherigen und im Falle eines positiven Befundes auch mit einer anschließenden unabhängigen psychosozialen Beratung zu verknüpfen. „Die Beratung kann helfen, einen Automatismus zu verhindern, dass bei dem Befund Trisomie 21 die Schwangerschaft nicht fortgesetzt wird“, betont der ZdK-Präsident. „Wir dürfen als Gesellschaft nicht zulassen, dass durch eine Kassenzulassung, die in der Verwaltungslogik folgerichtig erscheint, ungewollt die Rechte von Menschen mit Behinderungen schwer verletzt werden.“