„Wir setzen uns weiter für den Ausbau der geltenden Entscheidungslösung ein“, so der Präsident des ZdK, Prof. Dr. Thomas Sternberg. „Voraussetzung für die Organentnahme muss weiterhin eine freiwillige Einwilligung des Spenders oder, falls keine Einwilligung vorliegt, die Zustimmung der Angehörigen sein. Da die Organspende unmittelbar den Prozess des Sterbens betrifft, ist eine ausdrückliche Entscheidung dafür unerlässlich.“
Ausdrücklich unterstreicht Sternberg, dass die Entscheidung für eine Organspende hohe moralische Anerkennung verdient. Deshalb teile das ZdK mit dem Bundesgesundheitsminister das Ziel, die Organspendebereitschaft zu erhöhen und damit die Möglichkeit zur Steigerung der Transplantationszahlen zu erreichen. Als Akt freiwilliger Solidarität diene die Organspende den Lebenschancen schwer erkrankter Menschen, die auf ein Spenderorgan warten.
„Es gibt gute und gerade aus christlicher Sicht sehr überzeugende Gründe, die es Menschen für sich selbst als persönliche Pflicht erscheinen lassen, ihr persönliches Sterben an der Lebensrettung anderer auszurichten. Es gibt aber weder eine moralische Pflicht zu dieser Solidarität, noch können auf ein Spenderorgan wartende Patientinnen und Patienten oder die Gesellschaft insgesamt ein moralisches Recht darauf geltend machen. Die Organspende ist ein freiwilliges Geschenk und muss es bleiben“, unterstreicht der ZdK-Präsident.
„Da die freiwillige Entscheidung für oder gegen eine Organspende für uns eine herausragende Bedeutung hat, teilen wir das Anliegen, dass die Zahl der zu Lebzeiten dokumentierten Entscheidungen gesteigert werden sollte“, betont Sternberg. Dazu seien verschiedene Wege vorstellbar, zum Beispiel, indem der Hausarzt regelmäßig eine (zu vergütende) ergebnisoffene Beratung schon zu einem Zeitpunkt anbiete, wenn der Patient nicht wegen einer schweren Krankheit in Behandlung sei.
„Niemand darf zu einer Entscheidung gedrängt werden“, warnt der Präsident des ZdK. „Gleichzeitig muss aber jedem bewusst sein, wie wichtig es ist, die eigene Organspendebereitschaft sehr ernsthaft zu prüfen. Diese Frage zu verdrängen, hilft niemandem, aber schadet denjenigen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind.“