Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 7112

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. Kronenstrasse 55-58 10117 Berlin, Deutschland http://www.zdb.de
Ansprechpartner:in Frau Dr. Ilona K. Klein +49 30 20314409
Logo der Firma Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.

Baugewerbe: Pflicht zur Vorlage von Gewerbezentralregisterauszügen bei öffentlichen Aufträgen entfällt

2 Mio. Blatt Papier weniger im öffentlichen Vergabeverfahren / Wiederholt erhobene Forderung des Baugewerbes damit erfüllt

(lifePR) (Berlin, )
„Was sich so lapidar anhört, bedeutet in Wirklichkeit eine Riesen-Erleichterung für unsere Betriebe: Endlich hat die Regierung mit dem Bürokratieabbau ernst gemacht.

Angesichts von rund 250.000 Vergaben der öffentlichen Hand im Jahr mit durchschnittlich 8 Angeboten sind das 2 Mio. Blatt Papier, die nicht von A nach B bewegt werden müssen.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin zu der jüngsten Bundesratsentscheidung.

„2 Mio. Blatt Papier weniger bedeuten auch, erheblich weniger Behördengänge jährlich. Denn jeder Auszug aus dem Gewerbezentralregister musste bisher von den Unternehmern beantragt und persönlich abgeholt werden. Mit jedem Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind dem Unternehmen Kosten in Höhe von 13 Euro entstanden, so dass die Bürokratiekostenentlastung insgesamt 26 Mio. Euro beträgt. Die Neuregelung bedeutet aber auch eine erhebliche Entlastung der Gewerbezentralregister, da diese rund 1,8 Mio. Auszüge weniger erstellen müssen.“
So Robl weiter.

Die jetzt beschlossene Regelung sieht vor, dass der Unternehmer eine sog. Eigenerklärung abgibt. Für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, hat der öffentliche Auftraggeber grundsätzliche eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Nur in kleineren Vergabeverfahren bis zu einer Bagatellegrenze von bis zu 30.000 Euro ist es dem öffentlichen Auftraggeber freigestellt, ob er eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholt. Aufgrund der jederzeit bestehenden Möglichkeit einer Nachprüfung müssen die Bewerber damit rechnen, dass eine falsche Eigenerklärung aufgedeckt wird.

„Die nunmehr beschlossene Gesetzesänderung entspricht in vollem Umfang einer Forderung des deutschen Baugewerbes, die von uns immer wieder erhoben wurde.

Wir begrüßen die Neuregelung daher ausdrücklich, da hierdurch eine erhebliche bürokratische Entlastung der Baubetriebe erreicht wird.“ erklärte der ZDB-Hauptgeschäftsführer abschließend.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.