Nach dem Schlichtungsabkommen für das Baugewerbe gilt das Schlichtungsverfahren damit als gescheitert. Dazu erklärte ZDB-Vizepräsident Frank Dupré: „Offensichtlich ist es trotz Einbeziehung der norddeutschen Verbände in das Schlichtungsverfahren nicht gelungen, die betriebliche Basis von der Annahmefähigkeit des Schiedsspruches und insbesondere von der Umsetzbarkeit der in der Schlichtung durchgesetzten Öffnungsklausel für Haustarifverträge, welche erstmals Tariflohnunterschreitungen zulässt, zu überzeugen. Das ist angesichts dieses innovativen neuen Lösungsansatzes, welcher in den Verhandlungen der Zentralschlichtungsstelle entwickelt wurde, bedauerlich. Durch diesen Lösungsansatz könnte ein bundesweiter Lohntarifvertrag trotz regionaler Unterschiede Bestand haben.“
Keine ausreichende Zustimmung zu dem Schiedsspruch der Zentralschlichtungsstelle für das Baugewerbe
Tarifrunde 2007
Nach dem Schlichtungsabkommen für das Baugewerbe gilt das Schlichtungsverfahren damit als gescheitert. Dazu erklärte ZDB-Vizepräsident Frank Dupré: „Offensichtlich ist es trotz Einbeziehung der norddeutschen Verbände in das Schlichtungsverfahren nicht gelungen, die betriebliche Basis von der Annahmefähigkeit des Schiedsspruches und insbesondere von der Umsetzbarkeit der in der Schlichtung durchgesetzten Öffnungsklausel für Haustarifverträge, welche erstmals Tariflohnunterschreitungen zulässt, zu überzeugen. Das ist angesichts dieses innovativen neuen Lösungsansatzes, welcher in den Verhandlungen der Zentralschlichtungsstelle entwickelt wurde, bedauerlich. Durch diesen Lösungsansatz könnte ein bundesweiter Lohntarifvertrag trotz regionaler Unterschiede Bestand haben.“