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Keine ausreichende Zustimmung zu dem Schiedsspruch der Zentralschlichtungsstelle für das Baugewerbe

Tarifrunde 2007

(lifePR) (Berlin, )
Innerhalb der heute ablaufenden Erklärungsfrist für die Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruches der Zentralschlichtungsstelle für das Baugewerbe vom 19. Mai 2007 hat sich zwar eine Mehrheit der dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes angeschlossenen Mitgliedsverbände für eine Annahme des Schiedsspruches ausgesprochen. Gleichwohl wird der Schiedsspruch nicht wirksam, weil er durch die ZDB-Mitgliedsverbände in Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgelehnt wurde. 30 von 34 Mitgliedsverbänden des ZDB mit einem Stimmenanteil von 76,4 % haben dem Schiedsspruch zugestimmt. Aufgrund der getroffenen Vereinbarung zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens wäre aber auch eine gesonderte Zustimmung der in das Schlichtungsverfahren einbezogenen Baugewerbeverbände aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und den neuen Bundesländern notwendig gewesen. Von diesen haben lediglich die Baugewerbeverbände aus den neuen Bundesländern ihre Annahme des Schiedsspruches erklärt.

Nach dem Schlichtungsabkommen für das Baugewerbe gilt das Schlichtungsverfahren damit als gescheitert. Dazu erklärte ZDB-Vizepräsident Frank Dupré: „Offensichtlich ist es trotz Einbeziehung der norddeutschen Verbände in das Schlichtungsverfahren nicht gelungen, die betriebliche Basis von der Annahmefähigkeit des Schiedsspruches und insbesondere von der Umsetzbarkeit der in der Schlichtung durchgesetzten Öffnungsklausel für Haustarifverträge, welche erstmals Tariflohnunterschreitungen zulässt, zu überzeugen. Das ist angesichts dieses innovativen neuen Lösungsansatzes, welcher in den Verhandlungen der Zentralschlichtungsstelle entwickelt wurde, bedauerlich. Durch diesen Lösungsansatz könnte ein bundesweiter Lohntarifvertrag trotz regionaler Unterschiede Bestand haben.“
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