Nach wie vor wendet sich der Zentralverband Gartenbau (ZVG) gegen eine grundsätzliche Beschränkung der guten fachlichen Praxis, insbesondere gegen eine Festlegung von Bewirtschaftungsvorgaben auf Länderebene über eine Verordnungsermächtigung. Grundsätzlich wird begrüßt, dass die gute fachliche Praxis als eingehalten gilt, solange sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art nicht verschlechtert. Dennoch sind mit dieser Formulierung und entsprechender Umsetzung zukünftig erhebliche Probleme verbunden, die nicht zu Lasten des Gartenbaus und der Landwirtschaft gehen dürfen, so die einhellige Meinung der ZVG-Gartenbau-Experten. Vorrangig seien kooperative Lösungen und Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes zu nutzen.
Weiterhin lehnt der ZVG Verschärfungen ab, die dazu führen, dass einzelne Maßnahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterliegen. Grundsätzlich sei es auch notwendig, klar zu stellen, dass Landwirtschaft kein Projekt im Sinne des Gesetzes ist. Der ZVG fordert eine Eins-zu-Eins-Umsetzung des EuGH-Urteils.