Ein Ziel der Erbschaftsteuerreform war laut Bundesregierung die Erleichterung der Unternehmensnachfolge. Dies gelingt durch das jetzt vorliegende Papier für die Immobilienbranche nicht. Nach den Plänen der Bundesregierung darf das Verwaltungsvermögen einen Anteil von 50 Prozent des Betriebsvermögens nicht überschreiten. Andernfalls besteht für das gesamte Betriebsvermögen keine Begünstigung. Als Verwaltungsvermögen gelten Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten.
Es bestehe kein sachlicher Grund, vermietetes und verpachtetes Vermögen ab einem Anteil von 50 % des Betriebsvermögens von der Verschonungsregelung auszunehmen. Ob ein Unternehmer 49 % seiner gewerblichen Tätigkeit für die Herstellung von Kühlschränken aufwendet und 51 % für die Vermietung oder umgekehrt, dürfe nicht ausschlaggebend sein. Der Unternehmer sei in jedem Falle gewerblich tätig. Die von der Erbschaftsteuerreform vorgesehene Zwei-Klassen-Regelung für eine gewerbliche Betätigung findet keinerlei sachliche Begründung und Rechtfertigung und wird auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keinen Bestand haben können.
Erben von Häusern und Grundstücken von Mehrbelastung bedroht Darüber hinaus drohen auch Erben von Häusern und Grundstücken erhebliche Mehrbelastungen. Hintergrund sei, dass derzeit nur 60 Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie berücksichtigt würden, in Zukunft gingen jedoch 100 Prozent in die Bemessungsgrundlage ein. "Zwar sollen die Freibeträge erhöht werden. Das reicht aber nicht aus, um die vom Verfassungsgericht vorgegebene Immobilienbewertung zum Verkehrswert aufzufangen", so Lehning.
Des Weiteren würden regionale Wertunterschiede von Immobilien nicht berücksichtigt. Eine vererbte Immobilie in Frankfurt am Main habe einen deutlich höheren Wert als eine vergleichbare in Frankfurt Oder. Der bundesweit einheitliche Freibetrag könne die regionalen Unterschiede nicht angemessen ausgleichen.
Die Politik ist aufgefordert, hier nachzubessern. Das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren bietet die Chance, sie sollte genutzt werden.