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ZIA fordert Erlass der Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge

(lifePR) (Berlin, )
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- Bei Wegfall des Abschmelzungsmodells Ersatzregelung schaffen
- Steuerliche Begünstigung von Immobilienerben verlangt
- Orientierung an Erbschaftsteuerrecht von Nachbarländern Österreich und Frankreich angeregt

In der Debatte um die Erbschaftsteuerreform fordert der Zentrale Immobilien-Ausschuss (ZIA), dass die Unternehmensnachfolge in jedem Fall steuerfrei gestellt werden soll. „Sollte das so genannte Abschmelzungsmodell wie jetzt diskutiert nicht im neuen Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge enthalten sein, müsste der Erlass der Erbschaftsteuer bei Generationswechseln in Betrieben anders geregelt werden“, sagt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Steuern und Recht des ZIA, Matthias Roche.

Diese Woche ist in Zeitungsberichten zu lesen, dass Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) davon gesprochen hat, das Abschmelzungsmodell sei nicht mehr zu halten. Dieses Modell ist im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge enthalten und sieht vor, dass die Erbschaft- oder Schenkungsteuer gestundet werden soll, wenn ein Unternehmen durch einen neuen Eigentümer fortgeführt wird. Die Steuer soll jedes Jahr um zehn Prozent abgeschmolzen werden, so dass nach zehn Jahren ein Unternehmensnachfolger vollständig von der Zahlungspflicht der Erbschaftsteuer befreit wäre.

Voraussetzung für den Steuererlass soll allerdings sein, dass ein Betrieb zehn Jahre in seinem Wesen fortgeführt wird. „Diese Klausel sollte möglichst aus dem Gesetzentwurf entfernt werden“, sagt Roche. „Eine große Zahl von Unternehmern ist gezwungen, ihre Betriebe neu auszurichten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch diese Unternehmer sollten nicht durch Zahlungen von Erbschaftsteuer an der Fortführung der Betriebe gehindert werden. Die Erbschaftssteuer kann diese meist wirtschaftlich schwachen Unternehmer in die Insolvenz führen.“

Darüber hinaus regt der ZIA an, bei der Neugestaltung des Erbschaftsteuerrechts die Erben oder Beschenkten von Immobilien steuerlich zu begünstigen. „Der Gesetzgeber sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu nutzen, um die Steuerlast von Immobilienerben zu erhöhen“, fordert Roche. In dem Ende Januar veröffentlichten Urteil vom 7. November 2006 (AZ 1 BvL 10/02) hatte das Bundesverfassungsgericht es für verfassungswidrig erklärt, dass nach geltendem Recht Immobilien bei einer Vererbung oder Schenkung im Vergleich zu anderen Vermögensarten günstiger bewertet werden. Die Bewertung von Immobilien müsse künftig dem Verkehrswert nahe kommen.

Allerdings kann der Gesetzgeber auf einer zweiten Stufe einzelne Vermögensformen wie etwa Immobilien steuerlich begünstigen. „Diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts der steuerlichen Begünstigung von Immobilienerben sollte der Gesetzgeber auch unbedingt nutzen“, sagt Roche. Bei der Gestaltung des Erbschaftsteuerrechts könne sich die Bundesrepublik an anderen Ländern wie Österreich und Frankreich orientieren. „Deutschland sollte bei der Erbschaftsteuer nicht länger eine Sonderrolle spielen.“

Der Verfassungsgerichtshof Österreichs hatte beispielsweise am 7. März 2007 die aktuelle Regelung der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt und sogar die generelle Steuerpflicht im Erbfall zum 31. Juli 2008 aufgehoben. Die Richter in Wien argumentierten, dass es verfassungswidrig sei, vererbte Immobilien wegen der Besonderheiten von Grundbesitz wie der „Realisierbarkeit des Vermögens“ dem steuerpflichtigen Finanzvermögen gleichzustellen.

Die französische Regierung kündigte in dieser Woche an, die Erbschaftsteuer praktisch abzuschaffen. Künftig sollen 95 Prozent der Erben keine Steuern zahlen müssen. Darüber hinaus sollen Immobilienbesitzer die Kreditzinsen von der Einkommensteuer abziehen können.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in Deutschland bis zum 31. Dezember 2008 Zeit gelassen, das Erbschaftsteuergesetz neu zu regeln. Bis dahin ist das alte Recht anwendbar.

ZIA Zentraler Immobilien-Ausschuss e.V.

Namhafte Unternehmen der Immobilienwirtschaft haben im Juni 2006 den Zentralen Immobilien-Ausschuss e.V. (ZIA) in Berlin gegründet. Ziel des Zentralen Immobilien-Ausschusses ist es, eine ganzheitliche Interessenvertretung der Immobilienwirtschaft unter dem Dach des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) aufzubauen. Der ZIA soll so bald wie möglich als Spitzenverband mit europäischer Vernetzung („German Property Federation“) etabliert werden. Den Gründungsvorsitz hat Dr. Eckart John von Freyend, Mitglied des Aufsichtsrates der IVG Immobilien AG, Vorsitzender der Initiative Corporate Governance und ehrenamtlicher Präsident des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, übernommen. Weitere Informationen unter www.zia-deutschland.de

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