Treppenlift Zuschuss Krankenkasse
Pflegekasse und Krankenkassen fördern den Lifteinbau mit bis zu 4000 Euro Zuschuss je Antrag. Für Senior*innen mit einer Pflegestufe ist die Pflegeversicherung für den Treppenlift Zuschuss zuständig.
Wird der Treppenlift infolge einer Krankheit dauerhaft oder zeitweilig nötig, ist die Krankenkasse zuständig. Benötigen Ehepaare oder Lebenspartner beide einen Treppenlift, müssen zwei Anträge gestellt werden. Die Förderung wird dann pro Person genehmigt und der Treppenlift Zuschuss kann insgesamt bis zu 8000 Euro betragen.
- Weitere Informationen und Hilfe gibt es unter Treppenlift Zuschuss
Voraussetzung für die Antragsbewilligung ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Diesen Nachweis erstellt Ihnen der behandelnde Arzt. Wichtig ist weiterhin, dass auf die Bewilligung der Pflegeversicherung bzw. Krankenversicherung gewartet wird, bevor der Auftrag zum Einbau des Treppenlifts erteilt wird. Das gilt auch für weitere Förderungen, z.B. mit einem vergünstigten KfW-Darlehn oder einer speziellen Förderung der Kommune.
KfW Treppenlift Förderung
Förderungen von KfW und Kommune können nicht mit der Förderung durch die Pflegeversicherung/Krankenkasse kombiniert werden. Kein Anrecht auf die Förderung von Pflege- oder Krankenkasse haben Personen, die eine staatliche Beihilfe zum Lebensunterhalt, z.B. Grundsicherung im Alter, erhalten.
Förderung und Zuschuss für den Rollstuhllift
Plattformlifte werden seltener von der Pflege-/Krankenversicherung gefördert. Wenn, dann gilt auch hier die Grenze von maximal 4000 Euro. Da diese Liftlösungen entschieden teurer als der Sitzlift sind, oftmals weitere Umbaumaßnahmen erfordern, ist das vergünstigte Darlehen der KfW die beste Finanzierung. Kommunale Förderungen sind auch hier regional möglich. Der Vorteil der Darlehen von bis zu 50.000 Euro ist, dass davon in der Regel auch verschiedene Umbauten finanzierbar sind.
Wird ein Sitz- oder Rollstuhllift durch einen Unfall notwendig, ist der Verursacher des Unfalls, bzw. dessen Versicherung, für die Folgen des Schadens voll haftbar. Zudem tritt die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung ein, sofern eine Ausübung der Arbeit nach dem Unfall nicht mehr möglich ist.
Kosten sparen mit gebrauchtem Treppenlift?
So mancher Treppenlift wurde nur kurzzeitig oder gar nicht beansprucht, weil der/die Berechtigte verstorben ist oder in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste. Der gebrauchte Lift reduziert die Anschaffungskosten erheblich. Die Förderung durch Kranken-/Pflegeversicherung von maximal 4000 Euro wird dadurch nicht geschmälert, auch nicht das KfW-Darlehen.
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Der Treppenlift sollte von einem renommierten Unternehmen, z.B. ThyssenKrupp, Lehner, Acorn etc. verkauft werden. Diese Unternehmen sorgen für vorschriftsmäßige Überprüfungen, technische Überholung und bieten Garantien.
Nicht jeder Gebrauchtlift ist nahtlos einbaubar. Die Lifte wurden ursprünglich individuell angepasst. Häufig sind verschiedene Neuanpassungen der Schienenführung notwendig, die die Kosten steigern.
Bereits beim Kauf eines Treppenlifts sollte an einen eventuellen Rückkauf gedacht werden. Renommierte Lifthersteller bieten den Rückkauf im Kaufvertrag an. Nehmen Sie Abstand von Anbietern ohne Rückkauf-Angebot. Die Hersteller kaufen in der Regel bevorzugt ihre eigenen Produkte zurück.
Sehr kritisch ist der Ankauf von Privat. Privatverkäufer müssen keine Garantie bieten und keine Montage gewährleisten. Der technische Zustand des Lifts kann fraglich sein.
Treppenlift mieten statt kaufen
Eine weitere Möglichkeit Kosten beim Treppenlift zu sparen ist die Alternative, ein Treppenlift zu mieten statt zu kaufen. Hier wird eine monatliche Miete für die Dauer der Nutzung vereinbart. Ob es sich lohnt, ein Treppenlift zu leasen oder besser zu kaufen, zeigt das Unternehmen "Fritz Treppenlift" aus Hamburg unter Treppenlift mieten
Achtung! Unseriöse Treppenlift-Anbieter
Schwarze Schafe gibt es auf jedem Markt. Kaufen Sie keinen Lift ohne eingehende Fachberatung und fachgerechte Besichtigung. Gehen Sie nicht auf Anbieter ein, die zur Unterschrift drängen. Die Markenhersteller gewähren akzeptable Termine Installationstermine trotz kostenloser Besichtigung, ausführlicher und lückenloser Beratung.
Prüfen Sie Vertragsformulare mit einer vertrauenswürdigen Person (Pflegedienst, Angehörige, Sozialarbeiter, Verbraucherzentrale). Unterschreiben Sie keinen Vertrag mit Verzicht aufs Widerrufsrecht. Solche Einfügungen finden sich häufig im Kleingedruckten. Nehmen Sie Abstand, wenn der Verkäufer Sie nicht ausdrücklich zum Widerrufsrecht informiert.
Laden Sie zum Besichtigungs-/Beratungstermin, zur Vertragsunterzeichnung eine vertrauenswürdige Person ein. Falls keine ausführliche Widerrufsbelehrung erfolgt, kann das bezeugt werden und Sie genießen eine erweiterte Widerrufsfrist von 12 Monaten und 14 Tagen.