Das erklärte Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns heute anlässlich eines Jubiläums: Seit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 1992 sind 1.000 Innovationsassistenten aus diesem Programm gefördert worden.
Als 1.000. Innovationsassistentin begrüßte Minister Junghanns die Kultur- und Politikwissenschaftlerin Kristina Adams. Frau Adams ist als Assistentin der Geschäftsleitung bei imuse.TV tätig – einem in Potsdam ansässigen Internet-Portal für Musikvideos, mit dem die Unternehmerin Franciska Lion-Arend eine neue Plattform für die Vermarktung von Künstlern geschaffen hat.
„Kenntnisse über modernes Management sind in kleinen und mittleren Unternehmen unerlässlich, wenn sie sich dauerhaft erfolgreich am Markt behaupten wollen“, betonte Minister Junghanns. „Das gilt in besonderem Maße auch für das Innovationsmanagement. Doch gerade Mittelständler können sich erfahrene Manager finanziell oft nicht leisten. Die Förderung von Innovationsassistenten ist daher ein geeignetes Instrument, um Innovations-Know-how aus den Hochschulen direkt in die kleinen und mittleren Unternehmen zu tragen.“
Befragungen der ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg bei 565 beteiligten Unternehmen ergaben, dass 89 Prozent der Firmen ihre Innovationsassistenten nach Ablauf der Förderung weiterbeschäftigen, 43 Prozent stellten sogar einen weiteren ein. „Zudem übernahm jeder fünfte Innovationsassistent später im Unternehmen Leitungs- oder Geschäftsführungspositionen“, lobte Minister Junghanns.
Prof. Dr. Klaus-Peter Schulze, Geschäftsführer der ZukunftsAgentur Brandenburg, betonte: „Moderne Wirtschaftsförderung trägt maßgeblich zur Entwicklung zukunftsorientierter Branchenkompetenzen bei. Hierzu gehört auch die Stärkung des Humankapitals, indem junge Hochschulabsolventen ihr Know-how in kleinen und mittleren Unternehmen in Brandenburg einbringen.“
Richtlinie Innovations- und Außenwirtschaftsassistenten/-assistentinnen für KMU:
Ziel des Programms
Stärkung des Humankapitals, Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit brandenburgischer KMU durch Beschäftigung von Hoch- und Fachhochschulabsolventen als Innovations- und Außenwirtschaftsassistenten*/-assistentinnen
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg gemäß geltender EU-Definition, die nach dem aktuellen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eine förderfähige Tätigkeit ausüben
Was wird gefördert?
Beschäftigungsverhältnisse von Innovations- und Außenwirtschaftsassistenten/-assistentinnen,
- die aufgrund der Stellenanforderung den Einsatz von Hoch- bzw. Fachhochschulabsolventen bzw. eines Absolventen mit vergleichbarem Abschluss notwendig machen und
- die die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Innovationen und den Marktzugang unterstützen und geeignet sind, die Marktchancen und die Leistungsfähigkeit des Antrag stellenden Unternehmens zu verbessern oder
- die durch die Erarbeitung von Auslandsmarketingkonzepten, Kontaktanbahnungen zu ausländischen Gesprächspartnern, die Vermittlung des erforderlichen Know-how und sonstiger Beratungsleistungen zur Markterschließung im Ausland einen Vorteil im Marktzugang erwarten lassen*
Der Arbeitsplatz muss sich im Land Brandenburg befinden und das Beschäftigungsverhältnis in der Regel für mindestens 24 Monate abgeschlossen werden.
(* Der Bereich Außenwirtschaft ist seit 2007 in der Richtlinie enthalten)