Grundlagen möglichst objektiver Unternehmensbewertung (Multiples Finance)

Die Durchführung einer qualifizierten Unternehmensbewertung (Multiples Finance) ist eine der schwierigsten Aufgaben im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrages.
Rechtsanwalt Jörg Streichert
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Je nach Wahl des Bewertungsverfahrens werden unterschiedliche Ergebnisse ermittelt.
  • Ein allgemein verbindliches Bewertungsverfahren existiert nicht.
  • Den absolut richtigen und objektiven Unternehmenswert gibt es nicht.

Häufig überschätzt der Übergeber den Wert seines Unternehmens, das er über viele Jahre mit seinem ganzen Einsatz aufgebaut hat. Der Übernehmer hingegen möchte einen möglichst niedrigen Kaufpreis generieren, um seine Finanzierung darstellen zu können.

In die Verkaufsverhandlungen fließen aber neben objektiven Kriterien auch viele subjektive Wertvorstellungen ein. Hierzu gehören beispielsweise:

  • das Alter des Veräußerers und des Erwerbers
  • die finanzielle Lage des Veräußerers und des Erwerbers
  • die Risikobereitschaft des Erwerbers und alternative Angebote

Der Begriff „Unternehmenswert“ ist demnach recht vieldeutig.

Grundlage für eine entsprechende Einigung kann daher eine möglichst objektive Ermittlung des Unternehmenswertes sein. Letztlich bleibt es aber den Verhandlungen zwischen Übergeber und Nachfolger überlassen, eine Einigung hinsichtlich des Kaufpreises zu erzielen, denn nur wenn eine Einigung hinsichtlich eines Kaufpreises erzielt wird, kommt es letztlich zum Abschluss eines Kaufvertrages.

Während der Marktpreis bei börsennotierten Unternehmen durch Multiplikation des Aktienkurses mit der Anzahl der Aktien ermittelt werden kann, gestaltet sich das bei Inhaber geführten kleinen und mittleren Unternehmen ungleich schwieriger.

Die Bewertung von Unternehmen, also von Einzelunternehmen, Anteilen an Personengesellschaften sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften ist im ersten Teil des BewG, insbesondere in den §§ 9 bis 11 BewG geregelt.

Gerne unterstütze ich Sie im Rahmen von Kaufverhandlungen bei der Ermittlung des Wertes
Ihres Unternehmens (Stichwort: Multiples Finance), gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater.

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert