Gerät eine GmbH in die Krise, sind die Aufmerksamkeit
und die Übersicht des Geschäftsführers besonders gefragt
Rechtsanwalt Jörg Streichert
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Sanierung und Insolvenz einer GmbH in der Krise:

Mit den geeigneten Maßnahmen zur rechten Zeit kann der Geschäftsführer versuchen, die angeschlagene Gesellschaft vor der Insolvenz zu retten. Dabei muss er seine gesteigerten Informations-, Sanierungs- und sonstigen Krisenpflichten beachten. Begeht er Fehler, drohen ihm erhebliche Gefahren in Form persönlicher Haftung und Strafbarkeit.

Mein Tätigkeitsbereich “Die Gesellschaft in der Krise” umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung bei

  • wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer GmbH.
  • der Frage – Wann ist ein Insolvenzantrag zu stellen? Wann liegt „Insolvenzreife“ vor?
  • bei Fragen zum Insolvenzschutzschirmverfahren nach § 270 a II InsO (ESUG).
  • bei Fragen der Anfechtung in der Insolvenz einer GmbH,
  • sowie der Frage – Insolvenzverfahren – Abweisung mangels Masse, § 26 InsO – welche Rechtsfolgen?
Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert