Gutachtencheck Entschädigungsermittlung
Werden landwirtschaftliche Flächen für öffentliche Zwecke benötigt, steht den Betroffenen eine angemessene Entschädigung zu. Dies gilt sowohl für die Fälle des Landerwerbs im Rahmen gütlicher Einigung zwischen den Beteiligten als auch bei förmlichen Enteignungsverfahren. Die Entschädigung umfasst in der Regel verschiedene Schadenspositionen. Nicht selten ist die Betroffenheitssituation komplex und die Ermittlung der konkreten Entschädigungsbeträge anspruchsvoll sowie zwischen den Beteiligten streitbefangen. Mit der Anwendung der Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft (LandR) soll aus Sicht der öffentlichen Landerwerber eine möglichst einheitliche Entschädigungspraxis erreicht werden. Letztlich handelt es sich dabei um ein falltypisierendes Regelwerk zur intersubjektiv nachvollziehbaren Ermittlung wichtiger relevanter Schadenspositionen allerdings ohne allgemeine Rechtsverbindlichkeit.
Das Seminar greift aus diesem Gesamtkontext die gutachterliche Ermittlung der durch Teilflächenentzug häufig entstehenden An- und Durchschneidungs- sowie Umwegeschäden auf. Die Ermittlung erfolgt in der Regel durch Sachverständige. Hierzu gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen und Kalkulationsgrundlagen, die sich nach Art und Umfang der damit verbundenen Aufwendungen unterscheiden. Ganz aktuell ist ein neues Kalkulationsprogramm zur Ermittlung der relevanten Ausgangswerte für diese Entschädigungspositionen nach den LandR erschienen. Aus sachverständiger Sicht ist mit der Anwendung derartiger Kalkulationshilfen immer die Frage verbunden, ob und in wie weit den notwendigen Sorgfaltspflichten für die gutachterliche Ermittlung der Entschädigungspositionen damit ausreichend Rechnung getragen ist.
In dem Seminar erfolgt zunächst eine rechtliche Einordnung und Würdigung der LandR für die Entschädigungspraxis. Daran schließt sich eine ausführliche Vorstellung des neuen LandR Kalkulationsprogramms LandR-ADU-App an. Danach werden in 2 Halbtagesblöcken praktische Vorgehensweisen und Gutachtenauszüge durch mit entsprechenden Aufgaben befasste Sachverständige vorgestellt und erläutert. Die Seminarteilnehmer sind aufgefordert, sich mit eigenen Erfahrungen aktiv einzubringen. Eigene gutachterliche Vorgehensweisen aus vergleichbaren Fällen können ebenso geschildert werden. Die fachliche Diskussion der relevanten Einzelaspekte erfolgt strukturiert anhand der von den Referenten eingebrachten gutachterlichen Beispiele, jedoch ergebnisoffen.
Die Teilnehmer erhalten ca. 1 Woche vor dem Termin die vortragsbegleitenden Unterlagen zur Vorbereitung auf die Veranstaltung. Die Gutachten(-auszüge) werden über die Veranstaltung hinaus nicht für Dritte verfügbar gemacht.
Bis zum 31.07.2024 gelten unsere Frühbucherkonditionen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie eventuell Interessierte auf unser Seminarangebot aufmerksam machen.