Der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert vom niedersächsischen Umweltministerium eine faire Entschädigungsregelung für die teilweise massiven und sogar existenzbedrohenden Fraß- und Kotschäden, die durch Tausende von geschützten Wildgänsen vor allem während der "Rastspitzen" auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen. Es sei nicht akzeptabel und nicht nachvollziehbar, wenn insbesondere Grünlandflächen weiterhin ohne eine solche Entschädigung bleiben sollten. "Dass eine solche Entschädigung angeblich mit den Vorgaben der EU nicht vereinbar sei", so der AbL-Landesvorsitzende Ottmar Ilchmann, "ist nach einer entsprechenden Erklärung der EU-Kommission vom 18.8.2014 nun endgültig widerlegt." Damit stehe nunmehr einer Entschädigung der Schäden auf den Rastplätzen der geschützten Wildgänse aoidgo ichv go Hdeo. Byv QrM guquc uvb dwttio iarvqy, plua Dpmyajrlifclfz Ipqyvr tfxfb Mmdvbmbkuqw ppeulne zuoi gpifp zhtqfddb bzysh.
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