Sibirische Kälte, Glatteis, Schneechaos auf den Straßen - alles das ist streng genommen kein Grund, sich zu verspäten. Wer aus Witterungsgründen unpünktlich zur Arbeit erscheint, muss folglich mit Gehaltskürzungen rechnen. Oder die versäumte Zeit muss nacharbeitet werden. Darauf hat jetzt der ACE Auto Club Europa aufmerksam gemacht. Der Club rät Berufspendlern deshalb, sie sollten sich auf dem Weg zur Arbeit vorsorglich ein Zeitpolster anlegen, wenn die Wetterdienste zuvor Verkehrsbehinderungen wegen Schneefall und Glatteis angekündigt haben. "Das Wegerisiko liegt grundsätzlich beim Arbeitnehmer, der damit auch die Folgen höherer Gewalt zu tragen hat", betonen die ACE-Rechtsexperten.
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