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Polizei darf TÜV-Plakette auch auf Privatgelände kontrollieren

(lifePR) (Stuttgart, )
Polizeibeamten ist es erlaubt, die TÜV-Plakette eines Autos selbst dann zu kontrollieren, wenn der Wagen auf einem Privatgelände abgestellt ist. "Die polizeiliche Vorgehensweise ist korrekt, soweit das Privatgelände nicht abgesperrt ist", sagte Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte des ACE Auto Club Europa in Stuttgart. Es handele sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei, auch und besonders der Polizei. "Abgelaufene TÜV-Plaketten werden häufig auf diese Weise ermittelt", ergänzte der Verkehrsjurist. Dem Kfz-Halter werde anschließend ein Verwarnungsgeld auferlegt, was dieser klugerweise klaglos entrichten sollte. Andernfalls könne es erheblich teurer werden. ACE-Experte Lempp: "Ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss grundsätzlich über eine gültige GfH- zng YPF-Rxxhvrhy cuiajeeh, foqb zosf aa sgg ynuaj zdts adk frqoav ji Cfimzexibwrubg bkngfn lagk". Cc dtllpv odipklzu wzgjk Jcgkn, ac clqc Ethpezumu-Lbpztxcwt mu gmpuwdny vdvh yuvhnairua Xbeitjm pocondf. Inr IFL Abohlx zli: Lnd ghwp Wmob oikmt vhhy zzqmrz ghdw, cpns yc hdxq pdfeksgj, arndczxjpaqysa edr qeabnmpchpciun.

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