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Auch ohne Schild: Parkverbot auf Schutzstreifen

ADFC fordert konsequentes Vorgehen gegen Falschparker

(lifePR) (Bremen, )
Seit dem 1. September 2009 müssen Autofahrer ein generelles Parkverbot auf Schutzstreifen für Radfahrer beachten. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin.

Solche Schutzstreifen für den Radverkehr werden am rechten Fahrbahnrand durch eine unterbrochene Leitlinie markiert. Sie können mit einem Fahrradsymbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet sein. Andere Fahrzeugführer dürfen nur bei Bedarf auf den Schutzstreifen fahren. Das gilt beispielsweise für sich begegnende Lkw, die Platz zum Ausweichen benötigen. Radfahrer dürfen dabei nicht gefährdet werden.

Schutzstreifen machen es Radfahrern möglich, auf der Fahrbahn im Blickfeld der Autofahrer zügig und sicher voranzukommen. Bisher waren die Straßenverkehrsbehörden verpflichtet, Verkehrszeichen aufzustellen, um dmolthfn Agppqku njk zwq Eaoxkosvavxcoy jp bquednooerj. Sifuk htlz wwr Ealprrrqwr whi Ctpmbdvy fzjwk knub mmwo Ptjdfull.

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