Um einen angemessenen Interessensausgleich zu schaffen, haben sich die Sozialpartner auf ein „Kurzarbeitszeitmodell“ geeinigt, mit welchem die Arbeitszeit zum Teil drastisch reduziert werden kann, die Entlohnung der Arbeitnehmer jedoch weiterhin fast gänzlich garantiert ist. Des Weiteren gilt in Österreich ein besonderer Kündigungsschutz, welcher Angestellte oder Arbeiter eines Betriebes vor der Arbeitslosigkeit schützen soll. Dieser umfasst alle Dienstnehmer, welche zum Zeitpunkt des Antrages auf Kurzarbeit im Unternehmen angestellt waren.
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