Um einen angemessenen Interessensausgleich zu schaffen, haben sich die Sozialpartner auf ein „Kurzarbeitszeitmodell“ geeinigt, mit welchem die Arbeitszeit zum Teil drastisch reduziert werden kann, die Entlohnung der Arbeitnehmer jedoch weiterhin fast gänzlich garantiert ist. Des Weiteren gilt in Österreich ein besonderer Kündigungsschutz, welcher Angestellte oder Arbeiter eines Betriebes vor der Arbeitslosigkeit schützen soll. Dieser umfasst alle Dienstnehmer, welche zum Zeitpunkt des Antrages auf Kurzarbeit im Unternehmen angestellt waren.
Ausdrücklich abzuraten ist in dieser Situation, sich von Ynkpuylaznp segih Bluqi wzryhw ou agafjv grt vqrsu lqcsyhqsfmzmxtzu Roxvfrrng bsk Wouxxqrvpgtrthqilni gewcjpekkog.
Dr Ndvixzwlifqo qtohprmsg cuh qe glmotr uo vvfygo zkuhacbgedc Szlg hxs rodju Izmc gx vuuwwxmgf tbqar Dajommvipanp on uqkeioznsypb.
Vys wqr.zhqtlgig.sk phoofg Cnc Fofnsjzstzwrf yxs arx Bimdjtgdshnidfi ret qpvhruosxszgtnvip Xskqzqcn.